Full text: Regierungs-Blatt für das Großherzogthum Sachsen-Weimar-Eisenach auf das Jahr 1866. (50)

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Erwärmt sich der Körper, dann bringe man ihn in ein kaltes Zimmer, 
in ein ungewärmtes Bett. 
Beginnt der Erfrorne nicht, Athem zu holen, so verfahre man mit den 
Wendungen des Körpers und Bewegungen der Arme wie bei Ertrunknen. 
Erwärmende Getränke dürfen nur bei fortschreitender Besserung 
vorsichtig und allmählig gereicht werden. 
Die Rettung gelingt oft dann noch, wenn der Verunglückte schon viele 
Stunden lang erstarrt gewesen ist. 
7) Durch Blitzschlag. 
Das Vergraben in Erde ist verwerflich! 
Der Verunglückte darf nicht erwärmt werden. Daher entkleide man ihn 
in frischer Luft, bespritze das Gesicht mit kaltem Wasser, mache kalte Ueber- 
gießungen über den Kopf, reize die Nase durch Salmiak-Spiritus, kitzle den 
Schlund mittelst eines Federbartes, gebe kalte Klystiere, mache Reibungen des Kör- 
pers und lege Senfteige. 
Ist ein Heilgehülse zugegen, so mache er einen Aderlaß. 
Zeigt sich keine Spur von Athem, so mache man die Wendungen des 
Körpers und Bewegungen der Arme, wie sie bei Ertrunknen vorgeschrie- 
ben find. 
II. Vergiftungen 
1) Durch Arsenik. 
Ist eine Apotheke früher zu erreichen als der Arzt, so lasse man flüs- 
siges Eisenoxyd-Hydrat holen und gebe davon mit heißem Wasser alle Viertel- 
stunden 2— 6 Eßlöffel voll. 
Bis dieses Mittel vorhanden ist, suche man sofort Erbrechen zu bewirken 
durch Kitzeln des Schlundes mit einem Federbarte und durch Trinken von Butter- 
wasser. 
Dann lasse man viel schleimige, ölige Getränke oder Auflösungen von 
Eiweiß in Wasser oder Kalkwasser trinken. 
Ist flüssiges Eisenoxpyd-Hydrat nicht zu haben, so kann man selbst 
ein ähnliches Mittel zubereiten.
	        
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