Full text: Regierungs-Blatt für das Großherzogthum Sachsen-Weimar-Eisenach auf das Jahr 1866. (50)

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III. Verletzungen durch äußere Gewalt. 
Wenn starke Blutungen vorhanden sind, so ist vor Allem für ihre 
Stillung zu sorgen. 
Dann sorge man für zweckmäßige Lagerung und den Transport des 
Verletzten. 
Blutstillungsmittel sind: festes Aufdrücken von unsalpetrisirtem Feuer- 
schwamm oder von Zunder oder von pulverisirtem Colophonium und Gummi 
arabicum, kalte Umschläge von Wasser oder Wasser und Essig, die 
fortdauernd erneuert werden müssen. 
Wenn starke Blutungen wie ein Strahl hervorspringen, so ist eine Schlag- 
ader verletzt und es muß der Blutlauf zwischen der Verletzung und dem Herzen 
gehemmt werden. 
Dieß geschieht, wofern ein sogenanntes Tourniquet zur Hand ist, am besten, 
indem dieß auf die Schlagader gebunden wird. 
In Ermangelung eines solchen drücke man mit dem Daumen fest auf 
die klopfende Schlagader an der Verletzung selbst oder der Verletzung mög- 
lichst nahe, zwischen dieser und dem Herzen, so daß sie zu klopfen aufhört. 
Dieser Druck muß geübt werden, bis der Arzt kommt. 
Oder man umschnüre das Glied an derselben Stelle fest mit einer Binde, 
einem Baude oder Riemen und schiebe darunter an die Stelle, wo die Pulsader 
sich befindet, ein Knäuel oder etwas Aehrliches. 
Die Lage, in die man den Verletzten bringt, ist in der Regel am besten 
die Rückenlage mit erhöhtem Oberkörper. 
Der Transport geschieht mittelst einer Tragbahre oder eines Trag- 
korbes, oder eigens dazu bestimmter Bahren, die mit Rädern versehen sind. 
Bei dem Transport ist dem verletzten Körpertheile eine möglichst 
natürliche, sichere und schmerzensfreie Lage zu geben und zu erhalten. 
Bei größeren Wunden suche man durch die Lagerung die Wundränder 
einander nahe zu bringen. 
Bei Verletzten, die ohne Besinnung sind, mache man eiskalte Um- 
schläge über den Kopf, und wenn ein Heilgehülfe zugegen ist, so mache er einen 
Aderlaß.
	        
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