Full text : Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1889. (16)

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utz  und  Verordnungs-Blatt

für  das

Königreich  Vayern.
)0  16.

München,  den  29.  April  1889.
Inhalt:

Bekauntmachung  vom  15.  April  1889,  die  Besevung  der  Subaltern=  und  Unterbeamten-  Fiellen,  bei  den  Reichsund
  Staatsbehörden  mit  Militäranwärtern  betreffend.  —  Bekanntmachung  vom  27.  April  1889,  die  von
den  höheren  Lehranstalten  in  Bayern.  Württemberg  und  Buden,  sowie  von  den  Kaderten-Korps  auszjustellenden
Zeugnisse  über  die  wissenschaftliche  Vefahigung  für  den  einjährin  freiwilligen  Militärdienst  betreffend.  —  Hofdieutt-
  Nachricht.  —  Slaatsdienst-Nachricht.  —  Ordens-Verleihung.

 

Nr.  27121I.

Bekanntmachung,  die  Besetzung  der  Subaltern=  und  Unterbeamten-Stellen  bei  den  Reichsund
  Staatsbehörden  mit  Militäranwärtern  betreffend.

K.  Staatsministerium  des  Röniglichen  Hauses  und  des  Aeuhern.

In  dem  Verzeichnisse  der  den  Militäramwärtern  im  Bayerischen  Staatsdienste  vorbehaltenen
  Stellen  (Gesetz=  und  Verordnungsblatt  Nr.  30  von  1887  Seite  394)  sind  bei
lit.  A  „Staateministerinm  des  Kgl.  Hauses  und  des  Aeußern“  Ziffer  3,  lit.  a  „Staatseisenbahnverwaltung,
  Bodenseedampfschifffahrt  und  Ludwig-Donau-Main-Kanal“  als  neue
Stellen  einzuschalten:

a)  hinter  den  Oberexpeditoren  die  WOberbauführer,
b)  hinter  den  Expeditoren  die  Bauführer,
)  hinter  den  Bahmmeistern  die  'statusmäßigen  Banzeichner  —  zur  Hälfte.

München,  den  15.  April  1889.

Frhr.  v.  Crailsheim.
Der  General-Sekretär:
Frhr.  v.  Völderndorff.
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