Full text : Geschichte der deutschen Höfe seit der Reformation. Band 36. Sechste Abtheilung: Die kleinen deutschen Höfe. Zweiter Theil. (36_6_2)

266

1.  Hundertjährige  Ansässigkeit  oder

2.  Aufnahme  gegen  Zahlung  von  1500
Thalern  an  die  Landesklöster,  oder

3.  wegen  persönlicher  Verdienste.

Dies  wurde  auf  dem  Landtage  von  1798  wiederholt
  —  Alles  das  geschah  während  der  Freiheitsbewegungen
  der  französischen  Revolutrion,  es  wurde  mit
Dictaturgewalt  gleichsam  decretirt,  ohne  alle  vorherige
Intimation.  Ja,  auf  diesem  Landtage  wurde  sogar  von
der  eingebornen  und  recipirten  Ritterschaft  dem  Landrath
  von  Mecrheim  und  dem  von  Flotow,  „als
Dank  für  ihre  damals  beendigten  Bemühungen  zur
Aufrechterhaltung  der  ritterschaftlichen  Gerechtsame“  die

einst  zu  Nazareth  mit  mehreren  Knaben  spielte  und  an  der
Werkstätte  eines  Färbers,  Namens  Salem  vorüber  kam,
lag  dort  eine  Menge  von  Kleidern,  welche  den  Bürgern  der
Stadt  gehörten  und  mit  verschiedenen  Farben  wieder  ausgefärbt
  werden  sollten.  Das  Jesuskind,  in  die  Werkstätte  eintretend,
  nahm  alle  diese  Kleider  und  warf  sie  insgesammt  in
eine  und  dieselbe  Kuse.  Als  Salem  dazu  kam,  erhob  er
seine  Stinime  und  sagte  heftig  tadelnd:  „O  Sohn  der  Maria,
  was  hast  du  gethan?  Du  hast  mir  und  meinen  Mitbürgern
  großen  Schaden  zugefügt,  denn  jerer  wollte  die  ihm
beliebige  Farbe  haben,  du  aber  hast  sie  alle  verdorben.“
Da  antwortete  lhm  Jesus  und  sprach:  „Welches  Kleides
Farbe  du  geändert  zu  sehen  wünschest,  die  werde  ich  dir  verändern“
  und  indem  er  sogleich  anfing,  die  Kleider  hervorzulangen,
  hatten  sie  alle  die  Farbe,  welche  der  Färber  hatte
geben  sollen.“  Von  diesem  Färber  zu  Nazareth  sollen  die
mecklenburgischen  Herren  von  Ferber  abstammen!!).

*)  Boll,  mecklenb.  Gesch.  I.  33  f.