Full text: Regierungs-Blatt für das Großherzogthum Sachsen-Weimar-Eisenach auf das Jahr 1869. (53)

227 
C. Allgemeine Maße. 
1) Längenmaße. Hier gilt: 
10 Weimarische Faß — 28,63 Meter 
10 1 Ellen — 5,64 11 
„ Klafter — 1,69 „ 
Ruthe 4,51 
Der genauere Werth der Ruthe ist gleich 4,511656 Meter. 
1 Weimarische Chaussee-Meile = 7363 Meter 
so genau, daß der Fehler kleiner ist als 3 Centimeter, 
1 Weimarisches Lachter, wie bisher = 2 Meter. 
Aus dem Obigen folgt: 
1 Weimarische Elle = 56 Centimeter und 4 Millimeter 
½ /1 „ 28 7 » 
1/ 14 , 
unt einem Fehler, der kleiner ist als 5 Millimeter. 
Ferner: 
60 Weimarische Ellen betragen 33 Meter und 34 Centimeter; der Fehler 
ist kleiner als 3 Millimeter. 
1 Weimarischer Zoll = 2 Centimeter und 3 Millimeter, mit einem Feh- 
ler, der kleiner ist als ½ Millimeter. 
77 
1 Meter ist größer als 3½ Fuß und ½ Zoll Weimarisch, doch um 
weniger als 2 Millimeter. 
2) Flächenmaße. Hier gilt: 
100 Weimarische — Fuß — 70½5 □ Meter 
100 ,, DEllen-31,So»» 
1 7“ □Ruthe = 20886 „ „ 
1 Weimarischer J. Zoll = 5½ C□Centimeter 
mit einem Fehler, der kleiner ist als rör C□ Centimeter. 
  
36“
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.