Full text : Staatsrecht, Völkerrecht und Politik. Dritter Band. (3)

38  Die  Volksschule.

halbe  Bildung  etwas  sehr  Bedenkliches,  so  ist  sie  es  vor  allem  in  staatlichen
  Dingen,  und  es  kann  sehr  viel  Unfug  von  den  auf  solche  Weise
politisch  etwas  unterrichteten  Schullelirern  getrieben  werden.  Anstatt  die
Jugend  und  überhaupt  die  Gemeinde  zu  vernünftigem  Denken  und  Wissen
in  politischen  Tagesfragen  anzuleiten,  können  sie  in  Ueberschätzung  ihrer
Befähigung  agitiren  und  in  sehr  unerwünschter  Weise  Rathschlag  und  Beispiel
  geben.  Dass  sie  im  Ganzen  demokratisch  gesimnt  sind,  liegt  in  ihrer
socialen  Stellung  und  im  Missverhältnisse  ihrer  Bildung  zu  ihrem  Berufe
und  ibrem  Einkommen.  Dies  ist  nicht  zu  ändern,  wird  durch  keinerlei
Art  von  Seminarunterricht  geändert  werden,  und  ist  schliesslich  kein  grosses
Uebel.  Allein  sie  können  auch  diesen  theoretischen  Standpunkt  verlassen
und  thatsächlich  gefährliche  Demagogen  werden,  ihre  Gemeinde  verhetzen,
lebhaften  Antheil  an  wühlerischen  Winkelzeitungen  nehınen,  bei  den  Wahlen
verkehrten  Einfluss  ausüben.  Die  Erfahrungen,  welche  um  das  Jahr  1848
gemacht  worden  sind,  können  hierüber  keinen  Zweifel  lassen.  Und  wenn
auch  damals  der  letzte  Grund  der  Unzufriedenheit  und  der  schädlichen
Einwirkung  vieler  Schullehrer  in  ihrem  ungenügenden  Auskommen  gelegen
sein  mag,  hierin  aber  wenigstens  vielfach  eine  ausgiebige  Verbesserung
eingetreten  ist:  so  bleibt  doch  die  Gefahr  immer  noch  in  einem  gewissen
Maasse  bestehen,  und  unzweifelhaft  würde  die  Gefährlichkeit  solcher  Dorfund
  Wirthshausdemagogen  durch  eine  oberflächliche  Bildung  in  staatlichen
Dingen  noch  bedeutend  erhölıt  werden.  Es  soll  hieraus  nun  zwar  keineswegs
  geschlossen  werden,  dass  das,  was  als  nothwendig  sich  herausgestellt
hat,  unterlassen  bleibe;  allein  man  muss  wissen,  was  man  thut,  und  auch
auf  die  übeln  Seiten  des  zu  Erstrebenden  gefasst  sein.

Dass  die  Fortbildungsschule  weder  ihrem  Stoffe  noch  der  Lehrweise
nach  eine  blosse  Weiterführung  der  gewöhnlichen  Volksschule  sein  darf,
liegt  in  ihrem  Zwecke  und  in  dem  Alter,  so  wie  den  äusseren  Verhältnissen
  der  Schüler.  Von  einer  richtigen  Art  des  Unterrichtes  und  einer
verständigen  Organisation  des  Ganzen  hängt  der  Erfolg  zum  grossen  Theilo
ab.  Selbstverständlich  können  hier  nur  allgemeine  Andeutungen  gegeben
werden  und  es  bedarf  zu  einer  billigen  und  gleicherzeit  wirksamen  Ausführung
  noch  mancher  wohl  überlegten  näheren  Bestimmung.  Obne  den
Anspruch  zu  erheben,  dieselben  sämmtlich  oder  sie  alle  ganz  richtig  zu
bezeichnen,  möchten  nachstehende  vorzugsweise  zu  empfehlen  sein.  —  Vor
allem  müsste  wohl.von  einer  alsbaldigen  allgeıneinen  Einführung  abgeschen,
sondern  nur  da  begonnen  werden,  wo  über  die  erforderlichen  Lehrkräfte
verfügt  werden  kann.  Nicht  jedem  älteren,  in  seinem  Berufe  sonst  vielleicht
ganz  tüchtigen  Schullehrer  könnte  auch  der  neue  Unterricht  zugemuthet
werden;  erst  die  in  den  Seminarien  hierzu  gebildeten,  allmählig  neu  eintretenden
  Lehrer  wären  dazu  mit  Zuverlässigkeit  brauchbar,  und  ausserdem