Full text: Regierungs-Blatt für das Großherzogthum Sachsen-Weimar-Eisenach auf das Jahr 1872. (56)

84 
Urkundlich haben Wir diesen Gesetz-Nachtrag höchsteigenhändig vollzogen und 
demselben Unser Großherzogliches Staatsinsiegel beidrucken lassen. 
So, geschehen und gegeben Weimar am 14. März 1872. 
1. Carl Alerander 
G. Thon. Stichling. von Groß. 
Nachtrag 
zu dem Gesetz vom 20. April 1833, das 
Verfahren bei Uebertragung des Eigenthums 
an Immobilien betreffend. 
Ministerial-Bekanntmachung. 
(53) Nachdem der Londoner Phönix, Feuer-Assekuranz-Societät, die nachgesuchte 
Konzession zum Geschäftsbetrieb im Großherzogthum widerruflich ertheilt worden ist, 
so wird solches und daß die gedachte Gesellschaft den Lieutenant a. D. Max Son- 
dershausen zu Weimar zu ihrem Haupt-Agenten für das Großherzogthum er- 
nannt hat, hierdurch zur öffentlichen Kenntniß gebracht. 
Weimar am 8. März 1872. 
Großherzoglich Sächsisches Staats-Ministerium, 
Departement des Aeußern und Innern. 
Für den Departements-Chef: 
Schambach. 
Weimar. — Hof Buchdrukerei.
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.