Full text: Regierungs-Blatt für das Großherzogthum Sachsen-Weimar-Eisenach auf das Jahr 1872. (56)

Regierungs-Blatt 
  
für das 
Großherzogthum 
Sachsen--Weimar-Eisenach. 
Nummer 17. Weimar. 16. April 1872. 
  
Ministerial-Bekanntmachung. 
!60] Höchster Anordnung gemäß wird das nachstehende, die Dienstauszeichnung 
für Unteroffiziere und Gemeine beim Großherzoglichen Kontingent betreffende Statut 
zur öffentlichen Kenntniß gebracht. 
Weimar am 6. April 1872. 
Großherzoglich Sächsisches Staats-Ministerium, 
Departement des Aeußern und Innern. 
v. Groß. 
Wir Carl Alexander, 
von Gottes Gnaden 
Großherzog von Sachsen-Weimar-Eisenach, Landgraf in Thüringen, 
Markgraf zu Meißen, gefürsteter Graf zu Henneberg, Herr zu 
Blankenhayn, Neustadt und Tautenburg 
x. t. 
haben uns in Folge der, durch die Verfassung des Norddeutschen Bundes und 
durch die mit dem Königreiche Preußen unterm 26. Juni 1867 abzgeschlossene 
Militär-Konvention eingetretenen Verhältnisse Unseres Kontingents bewogen ge- 
funden, auch in Ansehung der Dienstauszeichnung für Unteroffiziere und Gemeine 
dieses Kontingents, eine den bezügigen Königlich Preußischen Bestimmungen ent- 
sprechende Aenderung eintreten zu lassen und verordnen daher, unter Aufhebung 
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