Full text: Regierungs-Blatt für das Großherzogthum Sachsen-Weimar-Eisenach auf das Jahr 1872. (56)

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Der auf Grund der früheren Statuten erlangte Besitz des Dienstauszeich- 
nungskreuzes erster Klasse für 20jährige Dienstzeit schließt dagegen die Verleihung 
der auf Grund zegenwärtiger Statuten durch 2 1jährige Dienstzeit zu erwerbenden 
oldenen Dienstaus sschnalle aus. 
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Urkundlich haben Wir dieses Statut höchsteigenhändig vollzogen und Unser 
Großherzogliches Staatsinsiegel demselben beidrucken lassen. 
Weimar am 9. März 1872. 
Carl Alerander. 
G. Thon. Stichling. von Groß. 
Statut, 
die Dienstauszeichnung für Unteroffiziere 
und Gemeine beim Großherzoglichen 
Bundes-Kontingent betreffend.
	        
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