Full text: Regierungs-Blatt für das Großherzogthum Sachsen-Weimar-Eisenach auf das Jahr 1872. (56)

98 
Beilage A. 
Beglaubigungsschein. 
Inhaber dieses,dden ... 
(im 5. Thüringischen Infanterie-Regiment Nr. 94 Großherzog von Sachsen) 
NS. Jahr alt, aus 77. (im Verwaltungsbezirke) ge- 
bürtig, hat sich durch jüährige treu geleistete Dienste im stehenden Heere — 
(da er in den Feldzügen von N. mit gefochten, bezüglich später im Großherzog- 
lichen Gendarmerie-Korps) die von Sr. Königlichen Hoheit, dem Großherzoge von 
Sachsen-Weimar-Eisenach, unterm 9. März 1872 gestiftete Dienstauszeichnung 
erworben, über deren rechtmäßigen Besitz ihm gegenwärtiger Beglaubigungsschein 
ausgefertigt wird. 
Aumerkung: 
Die enklavirten Worte sind beispielsweise eingetragen und modifiziren sich je nach den 
besonderen Verhältnissen des Falles.
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.