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69) III. Der Lübecker Feuer-Versicherungs-Gesellschaft ist auf desfallsiges An-
suchen die Konzession zum Geschäftsbetrieb im Großherzogthume widerruflich ertheilt
worden.
Es wird solches und daß die zuvorgedachte Gesellschaft den Rentier R. A.
Jahn, hier, zu ihrem General-Agenten für das Großherzogthum erwählt hat, hier-
durch zur öffentlichen Kenntniß gebracht.
Weimar am 23. April 1872.
Großherzoglich Sächsisches Staats-Ministerium,
Departement des Aeußern und Innern.
Für den Departements-Chef:
Schambach.
170] IV. Der Süddeutschen allgemeinen Hagel-Versicherungs-Gesellschaft zu München
ist die nachgesuchte Konzession zum Geschäftsbetrieb im Großherzogthume wider-
ruflich ertheilt worden.
Es wird solches zugleich mit dem Bemerken andurch zur öffentlichen Kenntniß
gebracht, daß die gedachte Gesellschaft den Kaufmann Carl Görner hier zu ihrem
Haupt-Agenten für das Großherzogthum erwählt hat.
Weimar am 11. Mai 1872.
Großherzoglich Sächsisches Staats-Ministerium,
Departement des Aeußern und Innern.
Für den Departements-Chef:
Schambach.
(71) V. Der Bremer Lebens-Versicherungs-Bank, zu Bremen, ist die nachgesuchte
Konzession zum Geschäftsbetrieb im Großherzogthum widerruflich ertheilt worden.
Es wird solches und daß die zuvor erwähnte Gesellschaft August Grau, zu
Weimar, als Haupt-Agenten für das Großherzogthum erwählt hat, andurch zur
öffentlichen Kenntniß gebracht.
Weimar am 11. Mai 1872.
Großherzoglich Sächsisches Staats-Ministerium,
Departement des Aeußern und Innern.
Für den Departements-Chef:
Schambach.