Full text: Regierungs-Blatt für das Großherzogthum Sachsen-Weimar-Eisenach auf das Jahr 1872. (56)

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Cap. IX. An Wagen, Kutschen und dazu gehörigem Geschirr. 
Cap. X. An Kleidern. 
Cap. Xl. An Leib-, Tisch-, Bettwäsche und Vorhängen. 
Cap. XII. An Betten und Matratzen. 
Cap. XIII. An Porzellan, Glas. 
Cap. XIV. An Kupfer-, Messing= und Zinngeräthe. 
Cap. KXV. An Eisen= und Blechwaaren. 
Cap. XVI. An andern Meubles und Geräthe. 
Cap. XVII. An Vorräthen. 
Hierher gehört Brennholz, Getraide und dergleichen. 
Cap. XVIII. Insgemein. 
Hierher gehören alle sonstige Sachen, welche unter ein besonderes 
Kapitel nicht zu bringen sind. 
Cap. XIX. An Dolumenten. 
Hierher kommen Kaufbriefe, ältere Erbtheilungen und sonstige 
Familien-Urkunden von Belang. 
Cap. XX. An Schulden. 
Insonderheit: 
1) Begräbnißkosten; 
2) Medizinal= und Haushalts-Schulden; 
3) Kapital-Schulden; 
4) Interessenrückstände; 
5) Vermögen, das Verwandte zu fordern haben, z. B. Ein- 
gebrachtes der Witwe, Muttergut oder Vatergut. 
Anhang. 
1) Nachricht von Prozessen, die obschweben; 
2) Fremde Sachen, die unter dem Vermögen sich befinden.
	        
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