Full text: Regierungs-Blatt für das Großherzogthum Sachsen-Weimar-Eisenach auf das Jahr 1872. (56)

Vergleichung. 
—. 
Einnahme; davon 
Ausgabe. 
. Thlr. Sgr. Pf. 
  
Vorrath, welcher gewährt wird mit: 
rückständige Miethgelder, 
rückständige Pachtgelder, 
rückständige Zinsen, 
u. s. w. (mit genauer Angabe der Schuldner), 
„ „ „Q an Baarschaft in den Händen des Rechnungsführers; 
oder: 
Ausgale, davon 
. Thlr.. Sgr. . Pf. 
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— 2 
S 
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. Thlr. Sgr. . Pf. 
Thlr. . Sgr. . Pf. Vorschuß. 
Anmerkung: Wenn ein Rechnungsvorschuß hervortritt und noch außer- 
dem Reste bestehen, so müssen auch letztere verzeichnet werden, damit 
festgestellt wird, wie viel der Vormund baar vorgeschossen hat. 
— 
Einnahme. 
— 
  
Anhang. Wenn im Vermögensbestande Aenderungen vorgekommen sind, so sind 
diese anzugeben. 
Auch hat das Obervormundschaftsgericht im einzelnen Falle zu er- 
wägen, ob es nicht zum Zwecke der steten klaren Uebersicht besser sei, 
eine oder die andere Abänderung der Form der Rechnung durch Er- 
theilung eines genaueren Schemas an den Vormund anzu- 
ordnen. 
 
	        
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