Full text: Regierungs-Blatt für das Großherzogthum Sachsen-Weimar-Eisenach auf das Jahr 1872. (56)

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1) aus dem Ertrag des Unternehmens werden zunächst die Verwaltungs-, Un- 
terhaltungs-, Betriebs-, und sonstigen Ausgaben, sowie alle auf dem Unter- 
nehmen haftenden Lasten bestritten; 
2) sodann werden die in dem §. 6 gedachten Beiträge zum Reserve= und Er- 
neuerungsfonds vorweg genommen; 
3) der demnächst verbleibende Jahresüberschuß bildet den Reinertrag. 
Derselbe wird nach Vorabnahme derjenigen Tantidmen, welche vom Reinertrag 
gewährt werden sollen, unter die Aktionaire folgendermaßen vertheilt: 
a) vorerst erhalten die Inhaber der Prioritäts. Stamm. Aktien eine Verzinsung 
von fünf Procent des Nominalbetrages ihrer Aktien. Sollte in dem einen 
oder dem andern Jahre der Reinertrag nicht ausreichen, um den Inhaber 
der Prioritäts-Stamm--Aktien die vorgedachte Verzinsung von fünf Procent 
zu gewähren, so wird das Fehlende aus dem Reinertrage des oder der fol- 
genden Jahre nachgezahlt und die Inhaber der Stamm-Aktien erhalten nicht 
eher eine Dividende, als bis diese Nachzahlung vollständig geleistet ist; 
b) von dem nach Deckung dieser fünf Procent Uebrigbleibenden werden an die 
Inhaber der Stamm-Aktien fünf Procent des Nominalbetrages ibrer Aktien 
als Zinsen gezahlt. Der nach Verzinsung der Stamm= und Prioritäts- 
Stamm-Aktien verbleibende Ueberschuß wird auf sämmtliche Stamm--Aktien 
und Prioritäts-Stamm-Aktien gleichmäßig vertheilt. 
Die Zahlung der Dividende aus der Gesellschaftskasse erfolgt jährlich, vier 
Wochen nach der spätestens am 1. April jeden Jahres erfolgenden Publikation der 
Bilanz (§. 25). Im Falle der Auflösung der Gesellschaft resp. der Liquidation 
des Gesellschaftsvermsgens haben die Inhaber beider Aktienklassen gleiche Rechte 
an dem vertheilungsfähigen Erlöse für das Unternehmen. 
g. 22. 
Dividendenscheine und Talous. 
Mit den Stamm-Aktien werden: 
a) Dividendenscheine für die Stamm. Aktien auf zehn Jahre nach dem beilie- 
genden Schema IV. und 
b) Talons nach dem beiliegenden Schema VI., 
und mit den Prioritäts-Stamm-Aktien: 
a) Dividendenscheine nach dem beiliegenden Schema V. auf je zehn Jahre und 
b) Talons nach dem beiliegenden Schema VII. 
ausgehändigt und in gleicher Weise von zehn zu zehn Jahren erneuert. Dividen- 
denscheine und Talons werden unter der Firma des Aufsichtsrathes uud zwei facsi-
	        
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