Object: Gesetzsammlung für das Fürstenthum Schwarzburg-Rudolstadt. Neununddreißigster Jahrgang. 1878. (39)

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Vergleichung des bisherigen und gegenwärtigen Bestandes das Mehr oder Weniger 
an Flächeninhalt, beziehungsweise Meiuer und Grundsteuer, zu berechnen. 
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Die auf die Gebäudesteuer bezüglichen Einträge sind in den Spalten 19 und 
35 des Protocolles B zu summiren und zu recapituliren und der Abschluß in ähn- 
licher Weise zu bewirken wie in der bisherigen Veränderungs-Nachweisung B. 
Die Anzahl der zur Eintragung kommenden steuerpflichtigen und steuerfreien 
Gebäude wird in den Seitensummen u. l. w. in Spalte 17, 18, 33 und 34 ver- 
merkt. 
. 5. 
An Stelle des in S. 11 der Anweisung I vom 9. December 1872 vor- 
Musters 1 ist das auliegende Muster IV und ebenso sind an Stelle 
F. 25 derselben Anweisung vorgeschriebenen Muster VI und VII für S 
Uinttnetnn der in §. 24 dieser Anweisung bezeichneten Gebäude die anliegenden 
Muster V beziehungsweise VI von den Gemeindevorständen bezüglich den Inhabern J 
der selbstständigen Gutsbezirke zu gebrauchen. . 
6. 
An Stelle des Veränderungs-Antrags (§F. 27 der Anweisung IV) und an 
Stelle der Gebändesteuer- Zu und Abgangsliste (§. 34 a. a. O.) ist das an- 
liegende Formular — Muster VII — zu vewwenden. 
Die Ab- und Zugangs-Stellung bei der Gebärdesteuer findet daher nicht 
mehr provisorisch (. 33 der Anweisung IV), sondern durch Einreichung und Fest- 
stellung der Zu- und Abgangsliste definitiv statt. In den Zu. und Abgangslisten 
(Muster VII) sind jedoch nur diejenigen Ab- und Zugänge an Grund= und Ge- 
bäudesteuer aufzunehmen, welche für das laufende Jahr in Betracht kommen. 
Formular — Muster VIII — (an Stelle des in §. 26 der Anweisung IV vorge- 
schriebenen Formulars) zu führen. Wegen Uebernahme des jährlichen Ab= und 
Zuganges in das Hauptcontrolbuch sind gleichzeitig mit den abgeschlossenen Hebe- 
rollen das Protocoll B und der summarische Nachweis der Bestandsveränderungen 
eines jeden Bezirks an das Fürstliche —ll einzureichen. 
8. 7. 
Ueber die Zu= und Abgangslisten ist eine Controle nach dem auliegenden 
Die Hauptübersichten der Zu- und iene an Grund= und Getaudesttuer