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Ministerial-Bekanntmachungen.
/82) Unter Bezugnahme auf die vorstehend bekannt gemachte Konzessionirung der
Saal-Unstrut-Eisenbahn= Gesellschaft zum Bau und Betrieb einer Eisenbahn von
Straußfurt über Weißensee, Buttstädt nach Großheringen und auf das nach Maß-
gabe des vorstehend bekannt gemachten Gesetzes dieser Gesellschaft ertheilte Expro-
priationsrecht wird hierdurch zur öffentlichen Kenntniß gebracht, daß
1) nach dem entworfenen und vorbehältlich der Feststellung in seinen einzelnen
Theilen im Allgemeinen genehmigten Bauplane die Saal-Unstrut-Eisenbahn
innerhalb des Großherzoglichen Staatsgebiets die Fluren der Orte Groß-
neuhausen, Olbersleben, Ellersleben, Guthmannshausen, Mannstedt, Butt-
städt, Buttstädt = Emsen, Teutleben, Reißdorf, Dorf Sulza, Stadt Sulza
und Großheringen durchziehen wird,
2) der Saal-Unstrutbahn-Gesellschaft nach Maßgabe der erwähnten höchsten
Konzessionsurkunde und deren Beilagen die Befugniß zusteht, zur Ausführung
des Baues das in dem Gesetze vom 26. November 1855 begründete Er-
propriationsrecht auszuüben und daß
3) in Gemäßheit dieses Gesetzes Se. Königliche Hoheit, der Großherzog,
den Bezirks-Direktor Bock zu Apolda
zum Expropriations-Kommissar zu ernennen geruht haben.
Weimar, 8. Mai 1872.
Großherzoglich Sächsisches Staats-Ministerium,
Departement des Aeußern und Innern.
v. Groß.
(83] Zufolge höchster Entschließung Sr. Königlichen Hoheit, des Großherzogs, ist
dem Rentier Herrn Felix Robert Gaspary zu Berlin ein Erfindungspatent auf
eine selbstthätige Einfädelmaschine für im Betrieb befindliche Nähmaschinen, nach
Maßgabe der bei dem unterzeichneten Staats-Ministerium niedergelegten Beschreibung
unter allen Voraussetzungen und Bedingungen sowie mit allen Wirkungen, welche
in der Bekanntmachung vom 3. März 1843 (Reg.-Blatt vom Jahre 1843,
S. 13 bis 16) angegeben und begründet sind, auf die Dauer von fünf Jahren,
von heute an gerechnet, für den Umfang des Großherzogthums ertheilt worden.
Dieses Patent ist jedoch als erloschen zu betrachten, wenn nicht binnen Jahresfrist
durch ein obrigkeitlich beglaubigtes Zeugniß bei dem unterzeichneten Staats-Mini-