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sterium nachgewiesen wird, daß die gedachte Erfindung im Großherzogthume in
Ausführung gebracht ist.
Nachdem die desfallsige Urkunde unter dem heutigen Tage ausgefertigt worden
ist, wird solches hierdurch zur öffentlichen Kenntniß gebracht.
Weimar am 7. Juni 1872.
Großherzoglich Sächsisches Staats-Ministerium,
Departement des Aeußern und Innern.
Für den Departements-Chef:
Schambach.
184] Das 15., 16. Stück des Reichs-Gesetzblattes enthalten unter
Nr. 825 den Postvertrag zwischen Deutschland und Spanien vom 19. April
Nr.
Nr.
826
827
. 828
. 829
. 830
. 831
1872; unter
die Bekanntmachung, betreffend die Approbationen für Thierärzte und
die Prüfung der Kandidaten der Thierheilkunde und der Pharmacie
aus Würtemberg, sowie den Besuch der polytechnischen Schulen zu
Stuttgart und Karlsruhe, vom 17. Mai 1872; unter
Ernennungen von Konsuln und Vize-Konsuln des Deutschen Reichs;
unter
die Ertheilung der allgemeinen Ermächtigung an die Konsuln Lueder
in Canton, Annecke in Shanghai, Wentzel in Tientsin und von
Berger in Bangkok, innerhalb ihres Amtsbezirks bürgerlich gültige Ehe-
schließungen von Deutschen vorzunehmen und die Geburten, Heirathen,
Sterbefälle von Deutschen zu beurkunden; unter
das Gesetz wegen Erhebung der Brausteuer vom 31. Mai 1872;
unter
das Gesetz, betreffend die Einführung des Gesetzes über die Porto-
freiheiten vom 5. Juni 1869 im Verkehr mit Bapern und Wür-
temberg vom 29. Mai 1872; unter
Ernennungen von Konsuln und Vize-Konfuln des Deutschen Reichs.
Weimar. — Hof-Buchdruckerei.