Full text: Regierungs-Blatt für das Großherzogthum Sachsen-Weimar-Eisenach auf das Jahr 1872. (56)

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sterium nachgewiesen wird, daß die gedachte Erfindung im Großherzogthume in 
Ausführung gebracht ist. 
Nachdem die desfallsige Urkunde unter dem heutigen Tage ausgefertigt worden 
ist, wird solches hierdurch zur öffentlichen Kenntniß gebracht. 
Weimar am 7. Juni 1872. 
Großherzoglich Sächsisches Staats-Ministerium, 
Departement des Aeußern und Innern. 
Für den Departements-Chef: 
Schambach. 
184] Das 15., 16. Stück des Reichs-Gesetzblattes enthalten unter 
Nr. 825 den Postvertrag zwischen Deutschland und Spanien vom 19. April 
Nr. 
Nr. 
826 
827 
. 828 
. 829 
. 830 
. 831 
1872; unter 
die Bekanntmachung, betreffend die Approbationen für Thierärzte und 
die Prüfung der Kandidaten der Thierheilkunde und der Pharmacie 
aus Würtemberg, sowie den Besuch der polytechnischen Schulen zu 
Stuttgart und Karlsruhe, vom 17. Mai 1872; unter 
Ernennungen von Konsuln und Vize-Konsuln des Deutschen Reichs; 
unter 
die Ertheilung der allgemeinen Ermächtigung an die Konsuln Lueder 
in Canton, Annecke in Shanghai, Wentzel in Tientsin und von 
Berger in Bangkok, innerhalb ihres Amtsbezirks bürgerlich gültige Ehe- 
schließungen von Deutschen vorzunehmen und die Geburten, Heirathen, 
Sterbefälle von Deutschen zu beurkunden; unter 
das Gesetz wegen Erhebung der Brausteuer vom 31. Mai 1872; 
unter 
das Gesetz, betreffend die Einführung des Gesetzes über die Porto- 
freiheiten vom 5. Juni 1869 im Verkehr mit Bapern und Wür- 
temberg vom 29. Mai 1872; unter 
Ernennungen von Konsuln und Vize-Konfuln des Deutschen Reichs. 
  
Weimar. — Hof-Buchdruckerei.
	        
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