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[104] Das 19. und 20. Stück des Reichs-Gesetzblattes enthalten unter
839 das Gesetz, betreffend die Feststellung eines Nachtrags zum Haushalts-
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etat des Deutschen Reichs für das Jahr 1872, vom 20. Juni 1872;
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das Gesetz, betreffend die Regelung des Reichshaushalts vom Jahre
1871, vom 20. Juni 1872; unter
das Gesetz, betreffend den Termin für die Wirksamkeit der Verfassung
des Deutschen Reichs in Elsaß-Lothringen, vom 20. Juni 1872; unter
das Gesetz, betreffend den außerordentlichen Geldbedarf für die Reichs-
eisenbahnen in Elsaß-Lothringen, vom 15. Juni 1872; unter
das Gesetz, betreffend die Verwendung des Ueberschusses aus der Ver-
waltung der französischen Landesposten durch die Deutsche Reichspostver-
waltung während des Krieges gegen Frankreich in den Jahren 1870
und 1871, vom 20. Juni 1872; unter
die Konsularkonvention zwischen Deutschland und Spanien, vom 12.
Jannar 1872; unter
die Ernennung des Königlich Preußischen Hauptamts-Kontroleurs
Flitner zum Stations-Kontroleur in Mainz bei den Hauptämtern
Mainz, Bingen und Wormsz unter
die Telegraphen-Ordnung für das Deutsche Reich, vom 21. Juni 1872;
unter
die Bekanntmachung betreffend die Ernennung von Bevollmächtigten
zum Bundesrathe, vom 23. Juni 1872; unter
die Ertheilung der allgemeinen Ermächtigung an den Konsul Norden-
holz in Buenos-Aypres, innerhalb seines Amtsbezirkes bürgerlich gültige
Eheschließungen von Deutschen vorzunehmen und die Geburten, Hei-
rathen und Sterbefälle der Deutschen zu beurkunden.
Weimar. — Hof- Buchdiuckerei.