Full text: Regierungs-Blatt für das Großherzogthum Sachsen-Weimar-Eisenach auf das Jahr 1872. (56)

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[104] Das 19. und 20. Stück des Reichs-Gesetzblattes enthalten unter 
839 das Gesetz, betreffend die Feststellung eines Nachtrags zum Haushalts- 
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etat des Deutschen Reichs für das Jahr 1872, vom 20. Juni 1872; 
unter 
das Gesetz, betreffend die Regelung des Reichshaushalts vom Jahre 
1871, vom 20. Juni 1872; unter 
das Gesetz, betreffend den Termin für die Wirksamkeit der Verfassung 
des Deutschen Reichs in Elsaß-Lothringen, vom 20. Juni 1872; unter 
das Gesetz, betreffend den außerordentlichen Geldbedarf für die Reichs- 
eisenbahnen in Elsaß-Lothringen, vom 15. Juni 1872; unter 
das Gesetz, betreffend die Verwendung des Ueberschusses aus der Ver- 
waltung der französischen Landesposten durch die Deutsche Reichspostver- 
waltung während des Krieges gegen Frankreich in den Jahren 1870 
und 1871, vom 20. Juni 1872; unter 
die Konsularkonvention zwischen Deutschland und Spanien, vom 12. 
Jannar 1872; unter 
die Ernennung des Königlich Preußischen Hauptamts-Kontroleurs 
Flitner zum Stations-Kontroleur in Mainz bei den Hauptämtern 
Mainz, Bingen und Wormsz unter 
die Telegraphen-Ordnung für das Deutsche Reich, vom 21. Juni 1872; 
unter 
die Bekanntmachung betreffend die Ernennung von Bevollmächtigten 
zum Bundesrathe, vom 23. Juni 1872; unter 
die Ertheilung der allgemeinen Ermächtigung an den Konsul Norden- 
holz in Buenos-Aypres, innerhalb seines Amtsbezirkes bürgerlich gültige 
Eheschließungen von Deutschen vorzunehmen und die Geburten, Hei- 
rathen und Sterbefälle der Deutschen zu beurkunden. 
  
Weimar. — Hof- Buchdiuckerei.
	        
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