Full text: Regierungs-Blatt für das Großherzogthum Sachsen-Weimar-Eisenach auf das Jahr 1872. (56)

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sich. Können sich diese nicht vereinigen, so bleibt direkte Benehmung unter den Re- 
gierungen vorbehalten, welche bei nicht zu beseitigenden Meinungsverschiedenheiten die 
Stimmenmehrheit als entscheidend anerkennen. 
Artikel 17. 
Um das Zustandekommen des Unternehmens, welches den Gegenstand des gegen- 
wärtigen Vertrags bilret, thunlichst zu fördern, verpflichten sich die betheiligten Re- 
gierungen, insoweit die Betriebsüberschüsse — vgl. §. 3 der Konzessions-Bedin- 
gungen — nicht ausreichen sollten, um den Inhabern der Stamm-Aktien eine 
jährliche Dividende von 4½% zu gewähren, von demjenigen 1. Januar oder 
1. Juli ab, welcher der Betriebseröffnung auf der ganzen Strecke folgt, den hierzu 
erforderlichen Zuschuß nach Feststellung des Reinertrags aus Staatsmitteln zuzu- 
schießen und den Gesellschaftsvorständen rechtzeitig zur Verfügung zu siellen. Diese 
Zuschüsse der Regierungen sind jedoch ausschließlich zur Gewinnung der vorerwähnten 
4½ prozentigen Dividende der einfachen Stamm-Aktien zu verwenden und belaufen 
sich in keinem Falle höher, als auf 4½ %% des Kapitals der Stamm-Aktien von 
3 Millionen Thalern in Einem Jahre. 
Das Beitragsverhältniß der betheiligten Regierungen zu diesen eventuell garan- 
tirten Zuschüssen besteht 
für Sachsen-Weimar in 47 Prozent, 
für Sachsen-Altenburg in 33 „ 
für Reuß j. L. in 20 „ 
Sa. 100 Prozent. 
  
Die vorstehend festgesetzte Beitragspflicht der Regierungen zur Leistung eines 
Zuschusses wird auf die Dauer von 10 Jahren von dem Eingangs erwähnten 
Zeitpunkt beschränkt, sie erlischt jedoch schon früher, wenn und sobald eine Dividende 
von jährlich 5% an die Inhaber der Stamm-Aktien aus den Betriebsüberschüssen 
der Bahn gezahlt worden ist. 
Vorbehalten bleibt dabei die auf der Nachtrags-Konvention mit den Bank- 
häusern S. Bleichröder und Jakob Landau vereinbarte Verpflichtung der gedachten 
Bankhäuser unter den dort näher vereinbarten Modalitäten den Regierungen gegen- 
über die Zinsgarantie in Höhe von 4½ Prozent für 100,000 Thlr. Stamm- 
Aktien zu übernehmen.
	        
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