Regierungs-Blatt
für das
Großherzogthum
Sachsen-Weimar-Eisenath.
Nummer 4. Weimar. 28. Januar 1872.
Ministerial- Bekanntmachungen.
(13] I. Zufolge höchster Entschließung Seiner Königlichen Hoheit, des Großherzogs
ist dem Herrn Ingenieur Karl Pieper in Dresden, für Herrn Dillwyn Smith,
in Liverpool, ein Erfindungs-Patent auf eine selbstthätige regulirbare Kesselheizung
nach Maßgabe der bei dem unterzeichneten Staats-Ministerium niedergelegten Be-
schreibung und Zeichnung unter allen Voraussetzungen und Bedingungen sowie mit
allen Wirkungen, welche in der Bekanntmachung vom 3. März 1843 (Reg.-Bl.
v. J. 1843 S. 13— 16) angegeben und begründet sind, auf die Dauer von
Fünf Jahren ertheilt worden.
Dieses Patent ist jedoch als erloschen zu betrachten, wenn nicht binnen Jahres-
frist durch ein obrigkeitlich beglaubigtes Zeugniß bei dem unterzeichneten Staats-
Ministerium nachgewiesen wird, daß die gedachte Erfindung im Großherzogthume
in Ausführung gebracht ist. ,
Nachdem die desfallsige Urkunde unter dem heutigen Tage ausgefertigt worden
ist, wird solches hierdurch zur öffentlichen Kenntniß gebracht.
Weimar am 10. Januar 1872.
Großherzoglich Sächsisches Staats-Ministerium,
Departement des Aeußern und Innern.
Für den Departements-Chef:
Schambach.
[14] II. Zufolge höchster Entschließung Seiner Königlichen Hoheit, des Groß-
berzogs, ist dem Kaufmann Herrn Heinrich Pollack zu Hamburg, ein Erfindungs-
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