Full text: Regierungs-Blatt für das Großherzogthum Sachsen-Weimar-Eisenach auf das Jahr 1872. (56)

Regierungs-Blatt 
für das 
Großherzogthum 
Sachsen-Weimar-Eisenath. 
Nummer 4. Weimar. 28. Januar 1872. 
  
Ministerial- Bekanntmachungen. 
(13] I. Zufolge höchster Entschließung Seiner Königlichen Hoheit, des Großherzogs 
ist dem Herrn Ingenieur Karl Pieper in Dresden, für Herrn Dillwyn Smith, 
in Liverpool, ein Erfindungs-Patent auf eine selbstthätige regulirbare Kesselheizung 
nach Maßgabe der bei dem unterzeichneten Staats-Ministerium niedergelegten Be- 
schreibung und Zeichnung unter allen Voraussetzungen und Bedingungen sowie mit 
allen Wirkungen, welche in der Bekanntmachung vom 3. März 1843 (Reg.-Bl. 
v. J. 1843 S. 13— 16) angegeben und begründet sind, auf die Dauer von 
Fünf Jahren ertheilt worden. 
Dieses Patent ist jedoch als erloschen zu betrachten, wenn nicht binnen Jahres- 
frist durch ein obrigkeitlich beglaubigtes Zeugniß bei dem unterzeichneten Staats- 
Ministerium nachgewiesen wird, daß die gedachte Erfindung im Großherzogthume 
in Ausführung gebracht ist. , 
Nachdem die desfallsige Urkunde unter dem heutigen Tage ausgefertigt worden 
ist, wird solches hierdurch zur öffentlichen Kenntniß gebracht. 
Weimar am 10. Januar 1872. 
Großherzoglich Sächsisches Staats-Ministerium, 
Departement des Aeußern und Innern. 
Für den Departements-Chef: 
Schambach. 
[14] II. Zufolge höchster Entschließung Seiner Königlichen Hoheit, des Groß- 
berzogs, ist dem Kaufmann Herrn Heinrich Pollack zu Hamburg, ein Erfindungs- 
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