Regierungs-Blatt
für das
Großherzogthum
Sachsen-Weimar-Eisenoch.
Nummer 29. Weimar. 7. August 1872.
Ministerial-Bekanntmachungen.
(111) I. In Abvwesenheit Sr. Königlichen Hoheit, des Großherzogs, und Sr.
Königlichen Hoheit, des Erbgroßherzogs, hat nach erhaltener Vorlage das Groß-
herzogliche Gesammt-Ministerium dem Herrn George Davey in London ein Er-
findungspatent auf ein Verfahren zur Herstellung von künstlichem Marmor nach
Maßgabe der bei dem unterzeichneten Staats-Ministerium niedergelegten Beschreibung
unter allen Voraussetzungen und Bedingungen, sowie mit allen Wirkungen, welche
in der Bekanntmachung vom 3. März 1843 (Reg.-Blatt vom Jahre 1843 S.
13— 16) angegeben und begründet sind, auf die Dauer von Fünf Jahren, von
heute an gerechnet, für den Umfang des Großherzogthums ertheilt.
Dieses Patent ist jedoch als erloschen zu betrachten, wenn nicht binnen Jahres-
frist durch ein obrigkeitlich beglaubigtes Zeugniß bei dem unterzeichneten Staats-
Ministerium nachgewiesen wird, daß die Erfindung im Großherzogthum in Aus-
führung gebracht sei.
Nachdem die desfallsige Urkunde unter dem heutigen Tag ausgefertigt worden
ist, wird solches hierdurch zur öffentlichen Kenntniß gebracht.
Weimar am 24. Juni 1872.
Großherzoglich Sächsisches Staats-Ministerium,
Departement des Aeußern und Innern.
Für den Departements-Chef:
Schmith.
(112) II. Zufolge höchsten Orts gefaßter Entschließung ist dem Herrn Schul-
Direktor Adolph Petry zu Mons, in Belgien, ein Erfindungspatent auf einen
neuen Arithmometer oder anschauliche Lehre der Zahlen nach Maßgabe der bei dem
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