Full text: Regierungs-Blatt für das Großherzogthum Sachsen-Weimar-Eisenach auf das Jahr 1872. (56)

85 
3 
. 
Regierungs-Blat 
für das 
Großherzogthum 
Sachsen-Weimar-Eisenath. 
Nummer 32. Weimar. 10. September 1872. 
  
  
Ministerial-Bekanntmachungen. 
(123) I. Nachdem die Liverpool und London und Globe Feuer= und Lebens--Ver- 
sicherungs-Gesellschaft an Stelle des bisherigen Hauptagenten, des Kaufmanns Karl 
Görner zu Weimar, Friedrich Kämpf, daselbst, zum Hauptagenten für das Groß- 
herzogthum bestellt hat, so wird solches mit Beziehung auf die Bekanntmachung 
vom 21. Februar d. J. — Regierungsblatt S. 51 — hierdurch zur öffentlichen 
Kenntniß gebracht. 
Weimar am 28. August 1872. 
Großherzoglich Sichsisches Staats-Ministerium, 
Departement des Aeußern und Innern. 
Für den Departements-Chef: 
Schmith. 
124] II. Aus einer Anzahl gerichtlicher Bestätigungsurkunden zu Verträgen, durch 
welche Realservituten bestellt worden waren, ist zu ersehen gewesen, daß manche 
Einzelrichter in der Meinung stehen, als ob es hinsichtlich der bei ihnen zur Be- 
stätigung gelangten Real- Servituten der Eintragung oder Vormerkung im Hypo- 
thekenbuche bedürfe. 
Es giebt uns dieß Veranlassung, auf die Vorschriften in §§. 130 und 139 
des Pfandgesetzes vom 6. Mai 1839 und der §§. 65 und 96 der Ausführungs- 
Verordnung vom 12. März 1841 aufmerksam zu machen, wonach die Hypotheken- 
bücher zur Einzeichnung von Real-Servituten gar nicht bestimmt sind, damit in 
59
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.