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Sodann
zu dem Bau der Staats-Eisenbahnen (vergl. Art. 3) 1,600,000 fl.
zu neuen bezirksgerichtlichen Gefängnissen 600000 fl.
zu Erweiterung des Gebäudes des Ministeriums des
Innern und des Kirchen= und Schulwesens 47,000 fl.
Beitrag zu den Kosten eines neuen Palais für Seine
Königliche Hoheit den Kronprinzen (neben den
auf den Grundstock übernommenen 300,000 fl.) 100,000 fl.
1,4,097,000 fl.
e) Der landständischen Sustentations-Casse:
für das Jubiläums-Denkmal zu den, durch das Finanz-Gesetz
vom 30. Juni 1842, Art. 5 vorläusig
angewiesenen 50,000 fl. weiter 50,000 fl.
Zusammen 5,758,859 fl. 40 kr.
. Att.6.
Gefäll-Cntschädigungs-Renten,dieaufdemSteuerbezugehaftcn(Etatsrubrik3iffer5,a.)sind,beiannehmlichcnBedingungen,fortwährendmittelstcntbchrlichchteuer-
abzulösen.
Unser Finanz-Minister ist mit der Vollziehung dieses Gesetzes beauftragt.
Gegeben, Meran den 15. August 1845.
Wilhelm.
Der Finanz-Minister:
Gärttner. Auf Befehl des Königs,
der Legationsrath:
Maucler.