Full text : Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1845. (22)

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Sodann
zu  dem  Bau  der  Staats-Eisenbahnen  (vergl.  Art.  3)  1,600,000  fl.
zu  neuen  bezirksgerichtlichen  Gefängnissen  600000  fl.
zu  Erweiterung  des  Gebäudes  des  Ministeriums  des
Innern  und  des  Kirchen=  und  Schulwesens  47,000  fl.
Beitrag  zu  den  Kosten  eines  neuen  Palais  für  Seine
Königliche  Hoheit  den  Kronprinzen  (neben  den

auf  den  Grundstock  übernommenen  300,000  fl.)  100,000  fl.
1,4,097,000  fl.

e)  Der  landständischen  Sustentations-Casse:
für  das  Jubiläums-Denkmal  zu  den,  durch  das  Finanz-Gesetz
  vom  30.  Juni  1842,  Art.  5  vorläusig
  angewiesenen  50,000  fl.  weiter  50,000  fl.
Zusammen  5,758,859  fl.  40  kr.
.  Att.6.
Gefäll-Cntschädigungs-Renten,dieaufdemSteuerbezugehaftcn(Etatsrubrik3iffer5,a.)sind,beiannehmlichcnBedingungen,fortwährendmittelstcntbchrlichchteuer-

  abzulösen.
Unser  Finanz-Minister  ist  mit  der  Vollziehung  dieses  Gesetzes  beauftragt.
Gegeben,  Meran  den  15.  August  1845.

Wilhelm.

Der  Finanz-Minister:

Gärttner.  Auf  Befehl  des  Königs,

der  Legationsrath:
Maucler.