Nr.
Nr.
850
851
. 862
. 863
. 864
855
856
. 857
858
859
860
. 861
. 862
. 863
. 864
387
den Additional-Vertrag zum Postvertrag mit Rußland, vom 26./14.
Mai 1872; unter
die Bekanntmachung, betreffend die Prüfung der Aerzte, Zahnärzte,
Thierärzte und Apotheker bezüglich Erzänzung der Bekanntmachung
vom 25. September 1869, vom 28. Juni 1872; unter
Ernennung eines Konsuls und eines Vize-Konsuls des Deutschen
Reichs; unter
das Gesetz, betreffend die Gebühren und Kosten bei den Konsulaten
des Deutschen Reichs, vom 1. Juli 1872; unter
das Gesetz, betreffend den Orden der Gesellschaft Jesu, vom 4. Juli
1872; unter
die Bekanntmachung, betreffend die Ausführung dos Gesetzes über den
Orden der Gesellschaft Jesu, vom 5. Juli 1872; unter
den Schiffahrts-Vertrag zwischen Deutschland und Portugal, vom
2. März 1872; unter
das Gesetz, betreffend die Kontrole des Reichshaushalts für das Jahr
1872, vom 5. Juli 1872; unter
die Spezial= Konvention zwischen Deutschland und Frankreich, die
Zahlung des Restes der französischen Kriegskosten = Entschädigung be-
treffend, vom 29. Juni 1872; unter
die Bekanntmachung, betreffend die Schiffsvermessungs-Ordnung, vom
5. Juli 1872; unter
die Ueberweisung eines Theils des Jurisdiktionsbezirks des Kaiser-
lichen Konsulats in Konstantinopel an den Vize-Konsul Grosse in
den Dardanellen; unter
die Ertheilung des Exequatur an Herrn Ban Campbell Jonas
als Vize-Konsul der Vereinigten Staaten von Amerika für Berlin;
unter
das Gesetz, betreffend die französische Kriegskosten = Entschädigung, vom
8. Juli 1872; unter
die Bekanntmachung, betreffend den mit der Regierung der Vereinigten
Königreiche Schweden und Norwegen vereinbarten gegenseitigen Schutz
der Waarenbezeichnungen, vom 11. Juli 1872; unter
die Bekanntmachung, betreffend die Umrechnung der Uebergangsabgaben
von Bier, Branntwein und geschrotetem Malz, beziehungsweise die