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(137)] II. Zufolge höchster Entschließung Seiner Königlichen Hoheit, des Groß-
herzogs, ist dem Herrn William Ferrie zu Lanark in Jordbritannien ein
Erfindungs-Patent auf Verbesserungen an Hohöfen nach Maßgabe der bei dem
unterzeichneten Staats-Ministerium niedergelegten Zeichnungen und Beschreibung
unter allen Vorausfetzungen und Bedingungen sowie mit allen Wirkungen, welche
in der Bekanntmachung vom 3. März 1843 (Reg.-Blatt v. J. 1843 S. 13—16)
angegeben und begründet sind, auf die Dauer von Fünf Jahren, von heute an ge-
rechnet, für den Umfang des Großherzogthums ertheilt worden.
Dieses Patent ist jedoch als erloschen zu betrachten, wenn nicht binnen Jahres-
frist durch ein obrigkeitlich beglaubigtes Zeugniß bei dem unterzeichneten Staats-
Ministerium nachgewiesen wird, daß die gedachte Erfindung im Großherzogthum in
Ausführung gebracht ist.
Nachdem die desfallsige Urkunde uuter dem heutigen Tage ausgefertigt worden
ist, wird solches hierdurch zur öffentlichen Kenntniß gebracht. «
Weimar am 3. Oktober 1872.
Großberzoglich Sächsisches Staats-Ministerium,
Departement des Aeußern und Innern.
Für den Departements-Chef:
Schmith.
(138) IlII. Nachdem der Justizamtmann Emil Theodor Brüger zu Apolda bei
der am 23. September d. J. erfolgten Wahl eines Landtags-Abgeordneten im
I. Verwaltungsbezirk durch diejenigen Staatsangehörigen des Großherzogthums,
welche aus anderen Quellen, als dem Grundbesitz ein jährliches Einkommen von
wenigstens Ein Tausend Thalern verstenern, an Stelle des in Folge Beförderung
im Staatsdienst ausgeschiedenen bisherigen Abgeordneten, Großherzoglichen Regie-
rungsrath Wilhelm Genast, zum Landtags-Abgeordneten für die Dauer der lau-
fenden Wahlperiode gewählt worden ist und die Wahl angenommen hat: so wird.
solches hierdurch zur öffentlichen Kenntniß gebracht.
Weimar am 3. Oktober 1872.
Großherzoglich Sächsisches Staats-Ministerium,
Departement des Aeußern und Innern.
Für den Departements-Chef:
Scchmith.