Full text: Regierungs-Blatt für das Großherzogthum Sachsen-Weimar-Eisenach auf das Jahr 1872. (56)

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Nr. 884 
Nr. 885 
Nr. 886 
Nr. 887 
Ertheilung der allgemeinen Ermächtigung an mehrere Konsuln und 
Vize-Konsuln des Deutschen Reichs, innerhalb ihrer Amtsbezirke 
bürgerlich gültige Eheschließungen von Deutschen vorzunehmen und die 
Geburten, Heirathen und Sterbefälle von Deutschen zu beurkunden; 
unter 
die Bekanntmachung des achten Verzeichnisses derjenigen höheren Lehr- 
anstalten, welche zur Ausstellung gültiger Zeugnisse über die wissen- 
schaftliche Qualifikation zum einjährig freiwilligen Militärdienst be- 
rechtigt sind, vom 21. September 1872; unter 
die Bekanntmachung, betreffend diejenigen Gymnasien, welche hin- 
sichtlich ihrer vom Unterricht in der griechischen Sprache dispensirten 
Schüler zu den im §. 154 Nr. 2. e der Militär--Ersatz-Instruktion 
vom 26. März 1868 bezeichneten Lehranstalten gehören, vom 21. 
September 1872; unter 
die Ertheilung der allgemeinen Ermächtigung an den Minister-Resi- 
denten des Deutschen Reichs in den Vereinigten Staaten von Ko- 
lumbien, innerhalb seines Amtsbezirks bürgerlich gültige Eheschließungen 
von Deutschen vorzunehmen und die Geburten, Heirathen und Sterbe- 
fälle von Deutschen zu beurkunden. 
  
Weimar. — Hof-Buchdrockerei.
	        
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