Full text: Regierungs-Blatt für das Großherzogthum Sachsen-Weimar-Eisenach auf das Jahr 1872. (56)

C. 
Anmelde-Register Nr. 5. 
Aunmeldung 
über 
Ausfuhr von Bier in Flaschen. 
Der unterzeichnete Weiss als Besitzer der zu Berlin gelegenen Brauerei meldet hiermit 
dem Haupt-Steueramte für inländische Gegenstände zu Berlin, daß er beabsichtigt, daß 
nach Verpackung und Menge nachstehend näher angegebene Bier in Flaschen innerhalb der 
nächsten drei Tage dem Haupt--Steueramte für ausländische Gegenstände zu Berlin zur 
Abfertigung zu gestellen und demnächst über die Grossherzoqglich Hesssche Ots-Einnelmerei 
zu Heppenkecim an Errlehben zu Jreiclelbery im Crossserzop#hum Packen auszuführen. 
Der Unterzeichnete trägt darauf an, ihm nach erfolgter Ausfuhr des Bieres auf Grund der 
diesfälligen Bescheinigungen die zugesagte Steuervergütung zu gewähren, und versichert zu dem 
Ende, daß das unten angemeldete Bier in seiner Brauerei gebraut und zu jedem Hektoliter 
desselben mindestens eine dem Steuerwerthe von 10 Sgr. entsprechende Menge an Braustoffen 
verwendet ist. 
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