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Urkundlich unter Unserer Höchsteigenhändigen Unterschrift und beigedruckten
Königlichen Insiegel.
Gegeben Berlin, den 23. Oktober 1872.
½1 Gez.) Wilheln.
Gez.) Graf v. Roon. Graf v. Itzenplitz. v. Selchow. Graf zu Eulenburg.
Dr. Leonhardt Camphausen. Dr. Falk.
Konzessions-Urkunde
für die Magdeburg-Halberstädter Eisenbahn-
Gesellschaft, betreffend den Bau und Betrieb
einer Eisenbahn von Magdeburg resp. Do-
dendorf über Staßfurt, Aschersleben und
Sangerhausen nach Erfurt nebst Zweigbahn
nach Hadmersleben.
Bekanntmachungen.
[167] I. Mit höchster Genehmigung Sr. Königlichen Hoheit, des Großherzogs, wird
andurch verordnet, daß fernerhin in jeder Pfarrei regelmäßig alle sechs Jahre nach
der von jeder Superintendentur für ihre Diöces zu bestimmenden Reihenfolge die
Spezial-Visitation vorgenommen, also der durch die Kirchen-Visitations-Ordnung
vom 18. April 1855 unter I §. 2 auf zwei Jahre bestimmte, seither schon auf
vier Jahre erweiterte Turnus zur Vornahme dieser Visitationen auf sechs Jahre
erstreckt werden soll.
Diese neue Einrichtung findet auch auf den mit dem Jahre 1871 begonnenen
Turnus Anwendung, dergestalt, daß die in diesem Turnus noch zurückstehenden
Visitationen auf den Zeitraum bis Ende 1876 zu vertheilen sind und der nächste
sechsjährige Turnus mit dem Jahre 1877 zu beginnen hat.