Full text: Regierungs-Blatt für das Großherzogthum Sachsen-Weimar-Eisenach auf das Jahr 1872. (56)

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Urkundlich unter Unserer Höchsteigenhändigen Unterschrift und beigedruckten 
Königlichen Insiegel. 
Gegeben Berlin, den 23. Oktober 1872. 
½1 Gez.) Wilheln. 
Gez.) Graf v. Roon. Graf v. Itzenplitz. v. Selchow. Graf zu Eulenburg. 
Dr. Leonhardt Camphausen. Dr. Falk. 
Konzessions-Urkunde 
für die Magdeburg-Halberstädter Eisenbahn- 
Gesellschaft, betreffend den Bau und Betrieb 
einer Eisenbahn von Magdeburg resp. Do- 
dendorf über Staßfurt, Aschersleben und 
Sangerhausen nach Erfurt nebst Zweigbahn 
nach Hadmersleben. 
Bekanntmachungen. 
[167] I. Mit höchster Genehmigung Sr. Königlichen Hoheit, des Großherzogs, wird 
andurch verordnet, daß fernerhin in jeder Pfarrei regelmäßig alle sechs Jahre nach 
der von jeder Superintendentur für ihre Diöces zu bestimmenden Reihenfolge die 
Spezial-Visitation vorgenommen, also der durch die Kirchen-Visitations-Ordnung 
vom 18. April 1855 unter I §. 2 auf zwei Jahre bestimmte, seither schon auf 
vier Jahre erweiterte Turnus zur Vornahme dieser Visitationen auf sechs Jahre 
erstreckt werden soll. 
Diese neue Einrichtung findet auch auf den mit dem Jahre 1871 begonnenen 
Turnus Anwendung, dergestalt, daß die in diesem Turnus noch zurückstehenden 
Visitationen auf den Zeitraum bis Ende 1876 zu vertheilen sind und der nächste 
sechsjährige Turnus mit dem Jahre 1877 zu beginnen hat.
	        
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