Full text: Regierungs-Blatt für das Großherzogthum Sachsen-Weimar-Eisenach auf das Jahr 1874. (58)

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bracht, daß nach vorgelegtem, staatlich genehmigten Statutnachtrag die Zwecke 
der durch den General-Agenten Karl Stein hier vertretenen Magdeburger 
Allgemeinen Versicherungs-Aktien-Gesellschaft auf die Abschließung von Lebens-, 
Renten-, Aussteuer= und Invaliditäts-Versicherungen ausgedehnt worden sind. 
Weimar am 27. Jannar 1874. 
Großherzoglich Sächsisches Staats-Ministerium, 
Departement des Aeußern und Innern. 
Für den Departements-Chef: 
Schmith. 
(22|) VIII. Nachdem Seine Königliche Hoheit, der Großherzog, dem Bade- 
verein zu Rastenberg unter Bestätigung der vorgelegten Statuten die Rechte 
der juristischen Persönlichkeit zu verleihen gnädigst geruht haben, so wird solches 
andurch zur öffentlichen Kenntniß gebracht. 
Weimar am 28. Januar 1874. 
Großherzoglich Sächsisches Staats-Ministerium, 
Departement des Aeußern und Innern. 
Für den Departements-Chef: 
Schmith. 
(23) IX. Nachdem die Ortskatasterführung von Rödigsdorf der Bezirkska- 
tasterführung des Großherzoglichen Rechnungsamtes hier übertragen worden ist, 
wird solches hierdurch zur öffentlichen Kenntniß gebracht. 
Weimar am 1. Februar 1874. 
Großherzoglich Sächsisches Staats-Ministerium, 
Departement der Finanzen. 
G. Thon. 
([24) Das 2. und 3. Stück des Reichs-Gesetzblatts enthalten unter 
Nr. 981 die Verordnung, betreffend die Errichtung einer Disciplinarkammer 
in Straßburg im Elsaß, vom 7. Jannar 1874; unter 
Nr. 982 die Bekanntmachung, betreffend die Ernennung der Bevollmächtigten 
zum Bundesrathe, vom 14. Januar 1874; unter 
Nr. 983 die Verordnung, die Einberufung des Reichstags betreffend, vom 
20. Januar 1874. 
  
Weimar. — Hof-Buchdruckerei.
	        
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