Full text: Regierungs-Blatt für das Großherzogthum Sachsen-Weimar-Eisenach auf das Jahr 1874. (58)

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wird hierdurch mit dem Bemerken zur öffentlichen Kenntniß gebracht, daß eine 
gleichlautende Erklärnüg von dem Herzoglich Sächsischen Ministerium in Alten— 
burg unterm 30. v. Mts. anher abgegeben worden ist. 
Weimar, am 5. Februar 1874. 
Großherzoglich Sächsisches Staats-Ministerium, 
Departement der Justiz. 
Stichling. 
(341 III. Zufolge höchster Entschließung Seiner Königlichen Hoheit, des Groß- 
herzogs, ist dem Dr. med. Vincent Elijah Keegan zu Boston ein Erfin- 
dungs-Patent auf ein Verfahren, Holz und andere faserige Substanzen in Pa- 
pierstoff zu verwandeln, nach Maßgabe der bei dem unterzeichneten Staats- 
Ministerium niedergelegten Beschreibung unter allen Voraussetzungen und Be- 
dingungen, sowie mit allen Wirkungen, welche in der Bekanntmachung vom 
3. März 1843 (Reg.-Blatt von 1843, S. 13— 16) angegeben und begrün- 
det sind, auf die Dauer von Fünf Jahren, von heute an gerechnet, für den 
Umfang des Großherzogthums ertheilt worden. 
Dieses Patent ist als erloschen zu betrachten, wenn nicht binnen Jahres- 
frist durch ein obrigkeitlich beglaubigtes Zeugniß bei dem unterzeichneten Staats- 
Ministerium nachgewiesen wird, daß die gedachte Erfindung im Großherzogthum 
zur Ausführung gebracht sei. 
Nachdem die desfallsige Urkunde unter dem heutigen Tage ausgefertigt 
worden, wird solches andurch zur öffentlichen Kenntniß gebracht. 
Weimar am 18. Februar 1874. 
Großherzoglich Sächsisches Staats-Ministerium, 
Departement des Aeußern und Innern. 
Für den Departements-Chef: 
Schmith. 
  
Weimar. — Hof= Buchdruckerei.
	        
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