Full text: Regierungs-Blatt für das Großherzogthum Sachsen-Weimar-Eisenach auf das Jahr 1874. (58)

Regierungs-Blatt 
für das 
Großherzogthum 
Sachsen-Weimar-Eisenach. 
Nummer 10. Weimar. 29. März 1874. 
Ministerial-Bekanntmachungen. 
[40) I. Zufolge höchster Entschließung Seiner Königlichen Hoheit, des Groß- 
herzogs, ist dem Julius Hock zu Wien ein Erfindungspatent auf einen Petro- 
leum-Motor, nach Maßgabe der bei dem unterzeichneten Staats-Ministerium 
niedergelegten Zeichnungen und Beschreibung unter allen Voraussetzungen und 
Bedingungen, sowie mit allen Wirkungen, welche in der Bekanntmachung vom 
3. März 1843 (Reg.-Blatt von 1843, S. 13— 16) angegeben und begrün- 
det sind, auf die Dauer von Fünf Jahren, von heute an gerechnet, für den 
Umfang des Großherzogthums ertheilt worden. 
Dieses Patent ist jedoch als erloschen zu betrachten, wenn nicht binnen 
Jahresfrist durch ein obrigkeitlich beglaubigtes Zeugniß bei dem unterzeichneten 
Staats-Ministerium nachgewiesen wird, daß die gedachte Erfindung im Groß- 
herzogthum zur Ausführung gebracht sei. 
Nachdem die desfallsige Urkunde unter dem heutigen Tage ausgefertigt 
worden, wird solches andurch zur öffentlichen Kenntniß gebracht. 
Weimar am 4. März 1874. 
Großherzoglich Sächsisches Staats-Ministerium, 
Departement des Aeußern und Innern. 
Für den Departements-Chef: 
Schmith. 
41] II. In Folge eines Beschlusses des Bundesrathes des Deutschen Reichs 
und unter Bezugnahme auf die Ministerial-Bekanntmachung vom 21. Juli 
1874. 19
	        
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