Regierungs-Blatt
für das
Großherzogthum
Sachsen-Weimar-Eisenach.
Nummer 10. Weimar. 29. März 1874.
Ministerial-Bekanntmachungen.
[40) I. Zufolge höchster Entschließung Seiner Königlichen Hoheit, des Groß-
herzogs, ist dem Julius Hock zu Wien ein Erfindungspatent auf einen Petro-
leum-Motor, nach Maßgabe der bei dem unterzeichneten Staats-Ministerium
niedergelegten Zeichnungen und Beschreibung unter allen Voraussetzungen und
Bedingungen, sowie mit allen Wirkungen, welche in der Bekanntmachung vom
3. März 1843 (Reg.-Blatt von 1843, S. 13— 16) angegeben und begrün-
det sind, auf die Dauer von Fünf Jahren, von heute an gerechnet, für den
Umfang des Großherzogthums ertheilt worden.
Dieses Patent ist jedoch als erloschen zu betrachten, wenn nicht binnen
Jahresfrist durch ein obrigkeitlich beglaubigtes Zeugniß bei dem unterzeichneten
Staats-Ministerium nachgewiesen wird, daß die gedachte Erfindung im Groß-
herzogthum zur Ausführung gebracht sei.
Nachdem die desfallsige Urkunde unter dem heutigen Tage ausgefertigt
worden, wird solches andurch zur öffentlichen Kenntniß gebracht.
Weimar am 4. März 1874.
Großherzoglich Sächsisches Staats-Ministerium,
Departement des Aeußern und Innern.
Für den Departements-Chef:
Schmith.
41] II. In Folge eines Beschlusses des Bundesrathes des Deutschen Reichs
und unter Bezugnahme auf die Ministerial-Bekanntmachung vom 21. Juli
1874. 19