Full text: Regierungs-Blatt für das Großherzogthum Sachsen-Weimar-Eisenach auf das Jahr 1874. (58)

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1869, Regierungs-Blatt Seite 293, nach welcher bis auf Weiteres zur Be- 
richtigung gestundeter Branntwein-Steuner eine Kredit-Frist bis zu sechs 
Monaten gewährt werden kann, bringen wir, unter Aufhebung der entgegen- 
stehenden Bestimmung im §. 6 c. der Ministerial-Bekanntmachung vom 16. Okto- 
ber 1838, Regierungs-Blatt Seite 148, zu öffentlicher Kenntniß, daß vom 
1. Oktober 1874 ab die Steuer-Rückvergütungen für ausgeführten Brannt- 
wein, — also mit Ausschluß derer, über welche die Anerkenntnisse vor diesem 
Tage ausgefertigt sind. — durch baare Auszahlung erst dann erfolgen, 
wenn nach der Ausfuhr des Branntweins, für welchen die Vergütung aner- 
kannt worden, ein Zeitraum von mindestens sieben Monaten verflossen ist. 
Weimar am 6. März 1874. 
Großherzoglich Sächsisches Staats-Ministerium. 
Departement der Finanzen. 
G. Thon. 
/42]) III. Von der Direktion der Bremer Lebenusversicherungs-Bank ist an 
Stelle von Otto Keil, zu Weimar, der Kaufmann R. O. Zinkeisen, daselbst, 
zum Haupt-Agenten für das Großherzogthum bestellt worden. 
Unter Rückbezug auf die Bekanntmachung vom 30. April v. J. — S. 103 
des Reg.-Blatts von 1873 wird solches andurch zur öffentlichen Kenntniß 
gebracht. 
Weimar am 11. März 1874. 
Großherzoglich Sächsisches Staats-Ministerium, 
Departement des Aeußern und Innern. 
Für den Departements-Chef: 
Schmith. 
(43) IV. Nachdem von dem Londoner Phönix, Feuer-Assekuranz-Societät an 
Stelle des Kaufmanns G. Lindner hier, Edwin Frickmann zu Eisenach zum 
Haupt-Agenten für das Großherzogthum bestellt worden ist: so wird solches unter 
Rückbezug auf die Bekanntmachung vom 17. November vorigen Jahres 
— Reg.-Blatt von 1873, S. 240 — hierdurch zur öffentlichen Kenntniß 
gebracht. 
Weimar am 19 März 1874. 
Großherzoglich Sächsisches Staats-Ministerium, 
Departement des Aeußern und Innern. 
Für den Departements-Chef: 
Schmith.
	        
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