Full text: Regierungs-Blatt für das Großherzogthum Sachsen-Weimar-Eisenach auf das Jahr 1874. (58)

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direktoren dem Großherzoglichen Staats-Ministerium, Departement des Innern, 
anzuzeigen, ob der Verwaltungsbezirk zur vollständigen Gestellung der repartir- 
ten Pferde im Stande ist, oder welche Berichtigungen wegen Veränderung in 
der Leistungsfähigkeit des Verwaltungsbezirks in den Subrepartitionen erforder- 
lich sind. 
8. 6. 
Die Großherzoglichen Bezirksdirektoren haben in steter Bereitschaft zuhalten: Soußige 
1) die Blanquetts zu den für die Abnahmekommission nothwendigen ungen. 
Pferde-Nationalen und 
2) die Blanquetts zur Aufforderung der Gemeindevorstände zur Pferde- 
gestellung. 
Diese Blanquetts werden den Bezirksdirektoren Seitens des Großher- 
zoglich Sächsischen Staats-Ministeriums, Departement des Innern, nach Be- 
darf geliefert. 
S. 7. 
Zur Aushebung, Schätzung und Ablieferung der Mobilmachungspferde dmmung 
wird im Voraus für jeden von dem Großherzoglichen Staats-Ministerium, De= lommission. 
partement des Innern, im Einvernehmen mit dem Königlichen Generalkom- 
mando zu bestimmenden Abnahme= und Ablieferungsort eine Kommission ge- 
bildet. 
Dieselbe besteht aus 
einem vom Königlichen Generalkommando zu ernennenden Offizier 
als Militär-Kommissar und 
aus dem Großherzoglichen Bezirksdirektor desjenigen Verwaltungs- 
bezirks, welcher die Pferde stellt, als Civil-Kommissar. 
Diese Kommissare, werden bei der Auswahl der Pferde durch einen mili- 
tärischer Seits zu stellenden Roßarzt oder sonstigen Sachverständigen und durch. 
den von dem Civil-Kommissar zuzuziehenden Bezirks-Thierarzt oder sonstigen 
Pferdekenner, sowie bei der Abschätzung derselben durch drei von dem zustän- 
digen Bezirksausschusse auf Vorschlag des Bezirksdirektors zu ernennende 
und vom Letzteren nach Anlage D zu vereidigende sachverständige Taxatoren n 
unterstützt. 
Außerdem ist für den Fall der persönlichen Betheiligung eines der Taxa- 
toren bei dem Abschätzungsgeschäfte in gleicher Weise ein stellvertretender Taxa- 
tor zu ernennen. 
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