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(60] VI. Von der Schlesischen Feuer-Versicherungs-Gesellschaft zu Breslau ist
an Stelle des Kaufmanns Wilhelm Pötsch zu Weimar, Friedrich Kämpf
daselbst zum Haupt-Agenten für das Großherzogthum ernannt worden.
Unter Rückbezug auf die Bekanntmachung vom 23. Oktober 1873 —
Regierungsblatt S. 236 — wird solches andurch zur öffentlichen Kenntniß
gebracht.
Weimar am 29. April 1874.
Großherzoglich Sächsisches Staats-Ministerium,
Departement des Aeußern und Innern.
Für den Departements-Chef:
Schmith.
[61] VII. Von der Schlesischen Lebens-Versicherungs-Aktien-Gesellschaft zu
Breslau ist an Stelle des Kaufmanns Wilhelm Pötsch zu Weimar, Friedrich
Kämpf daselbst zum Haupt-Agenten für das Großherzogthum ernannt worden.
Unter Rückbezug auf die Bekanntmachung vom 30. Oktober 1873 (Re-
gierungsblatt von 1873 S. 237) wird solches andurch zur öffentlichen
Kenntniß gebracht.
Weimar am 29. April 1874.
Großherzoglich Sächsisches Staats-Ministerium,
Departement des Aeußern und Innern.
Für den Departements-Chef:
Schmith.
(62) VIII. Zufolge höchster Entschließung Seiner Königlichen Hoheit des Groß-
herzogs ist dem Fabrikbesitzer H. Paucksch zu Landsberg aW. ein Erfindungs-
Patent auf einen mechanischen Kesselspeisewasser-Rektifikator, nach Maßgabe der
bei dem unterzeichneten Staats-Ministerium niedergelegten Zeichnung und Be-
schreibung unter allen Voraussetzungen und Bedingungen, sowie mit allen
Wirkungen, welche in der Bekanntmachung vom 3. März 1843 (Reg.-Blatt
vom Jahre 1843 Seite 13— 16) angegeben und begründet sind, auf die Dauer
von Fünf Jahren, von heute an gerechnet, für den Umfang des Großher-
zogthums ertheilt worden.
Dieses Patent ist jedoch als erloschen zu betrachten, wenn nicht binnen
Jahresfrist durch ein obrigkeitlich beglaubigtes Zeugniß bei dem unterzeichneten
Staats-Ministerium nachgewiesen wird, daß die gedachte Erfindung im Groß-
herzogthum zur Ausführung gebracht sei.