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Abschnitt XI. der Reichsverfassung und den zur Zeit obwaltenden Verhältnissen
entsprechend zu erneuern, haben Verhandlungen eröffnen lassen und zu Ihren
Bevollmächtigten ernannt:
Seine Königliche Hoheit, der Großherzog von Sachsen-Weimar -Eisenach:
Allerhöchstseinen Geheimen Staatsrath und Chef des Ministerial Depar-
tements des Acußern und Innern Freiherrn Rudolph von Groß;
Seine Hoheit der Herzog von Sachsen-Meiningen:
Höchstseinen Staatsminister und wirklichen Geheimen Rath Anton Fer-
dinand von Krosigk;
Seine Hoheit der Herzog von Sachsen-Altenburg:
Höchstseinen Geheimen Staatsrath Heinrich Moritz Friedrich Lorentz;
Seine Hoheit der Herzog von Sachsen-Koburg-Gotha:
Höchstseinen Staatsminister, Wirklichen Geheimen Rath, Freiherrn Camillo
Richard von Seebach;
Seine Durchlaucht der Fürst von Schwarzburg-Rudolstadt:
Höchstseinen Staatsminister und Wirklichen Geheimen Nath Hermann
von Bertrab;
Seine Durchlaucht der Fürst Reuß älterer Linie:
Höchstseinen Regierungs-Präsidenten Otto Theodor Meusel.
Seine Durchlaucht der Fürst Reuß jüngerer Linie:
Höchstseinen Staatsminister Adolph von Harbonu;
Seine Majestät der Deutsche Kaiser und König von Preußen:
Allerhöchstseinen Obersten im Range eines Brigade-Kommandeurs und
Abtheilungs-Chef im Kriegs-Ministerium Eberhard von Hartmann
und
Allerhöchstseinen Geheimen Regierungs= und vortragenden Rath im Reichs-
kanzleramt Kurt Starke,
welche, nachdem sie ihre Vollmachten einander mitgetheilt und richtig befunden,
folgende
Konvention
abgeschlossen haben.