Full text: Regierungs-Blatt für das Großherzogthum Sachsen-Weimar-Eisenach auf das Jahr 1874. (58)

2 
Abschnitt XI. der Reichsverfassung und den zur Zeit obwaltenden Verhältnissen 
entsprechend zu erneuern, haben Verhandlungen eröffnen lassen und zu Ihren 
Bevollmächtigten ernannt: 
Seine Königliche Hoheit, der Großherzog von Sachsen-Weimar -Eisenach: 
Allerhöchstseinen Geheimen Staatsrath und Chef des Ministerial Depar- 
tements des Acußern und Innern Freiherrn Rudolph von Groß; 
Seine Hoheit der Herzog von Sachsen-Meiningen: 
Höchstseinen Staatsminister und wirklichen Geheimen Rath Anton Fer- 
dinand von Krosigk; 
Seine Hoheit der Herzog von Sachsen-Altenburg: 
Höchstseinen Geheimen Staatsrath Heinrich Moritz Friedrich Lorentz; 
Seine Hoheit der Herzog von Sachsen-Koburg-Gotha: 
Höchstseinen Staatsminister, Wirklichen Geheimen Rath, Freiherrn Camillo 
Richard von Seebach; 
Seine Durchlaucht der Fürst von Schwarzburg-Rudolstadt: 
Höchstseinen Staatsminister und Wirklichen Geheimen Nath Hermann 
von Bertrab; 
Seine Durchlaucht der Fürst Reuß älterer Linie: 
Höchstseinen Regierungs-Präsidenten Otto Theodor Meusel. 
Seine Durchlaucht der Fürst Reuß jüngerer Linie: 
Höchstseinen Staatsminister Adolph von Harbonu; 
Seine Majestät der Deutsche Kaiser und König von Preußen: 
Allerhöchstseinen Obersten im Range eines Brigade-Kommandeurs und 
Abtheilungs-Chef im Kriegs-Ministerium Eberhard von Hartmann 
und 
Allerhöchstseinen Geheimen Regierungs= und vortragenden Rath im Reichs- 
kanzleramt Kurt Starke, 
welche, nachdem sie ihre Vollmachten einander mitgetheilt und richtig befunden, 
folgende 
Konvention 
abgeschlossen haben.
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.