fullscreen: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1842. (19)

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zu melden. Das Einkommen derselben berechnet sich zu 1588 fl. in Preisen des 
Sportelgesehes, die Verwandlung der darunter befindlichen ungeeigneten Theile ist 
eingeleitet, und wird für den neuen Dekan, auch ohne dessen Zustimmung, verbindlich. 
2) Die Bewerber um die erledigte Pfarrei Lampoldshausen, Dekanats 
Neuenstadt, welche 656 Kirchengenossen zählt, haben sich innerhalb vier Wochen bei 
dem evangelischen Consistorium zu melden. Das in Preisen des Sportelgesehes auf 
686 fl. berechnete Einkommen der Stelle, worunter für Zehenten 126 fl. enthalten 
sind, ist noch unverwandelt, und wird auch vorerst nicht zur Verwandlung kommen. 
Der anzustellende Geistliche muß aber jederzeit eine Verwandlung, welche von der 
Ober-Kirchenbehörde gut geheißen wird, auch als wirksam während seiner Dienstzeit 
anerkennen, und sich allen Anordnungen unterwerfen, welche etwa beschlossen werden 
sollten, um sichere Anhaltspunkte für eine künftige Verwandlung zu erhalten. 
* S 
* 
Widerruflich angestellter Diener. 
Vermöge höchster Entschließung Seiner Königlichen Majestät vom 
28. v. M. ist zum Forstwart im Revier Hohenberg, Forstamts Erailsheim, der 
Waldschüte Riegel zu Goldbach, im Revier Mariakappel, Forstamts Crailsheim, 
ernannt worden. 
—. 
  
  
Gedruckt bei G. Hasselbrink.
	        
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