Full text: Regierungs-Blatt für das Großherzogthum Sachsen-Weimar-Eisenach auf das Jahr 1874. (58)

187 
II. 
Zins-Zalen 
zu ler Schuldurkunde der Tandes-Kredlit-Kaffe des Großkerzogiums Lachsen 
Seriee Ne übeer (Betrag.) 
Der Inhaber dieses Talons erhält gegen dessen Rückgabe nach dem 
1. Januaor einen neuen Talon mit Zinsscheinen für weitere zehn Jahre. 
Die Abgabe des neuen Zinsschein-Bogens erfolgt jedoch an den Besitzer 
der oben bezeichneten Schuldurkunde gegen Vorzeigung der letzteren, wenn von 
diesem gegen die Ausreichung an den Besitzer des Talons rechtzeitig bei der 
Landes-Kredit-Kasse Widerspruch erhoben wird. 
Weimar . . . . . . . . . .. .... 
(Stempel.) Der Vorstand der Tandes-Kredit-Kasse. 
(Namenszug eines Vorstands-Mitgliedes.)
	        
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