Full text: Regierungs-Blatt für das Großherzogthum Sachsen-Weimar-Eisenach auf das Jahr 1874. (58)

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in der Bekanntmachung vom 3. März 1843 (Reg.-Blatt vom Jahre 1843 
Seite 13— 16) angegeben und begründet sind, auf die Dauer von Fünf Jahren, 
von heute an gerechnet, für den Umfang des Großherzogthums ertheilt worden. 
Dieses Patent ist jedoch als erloschen zu betrachten, wenn nicht binnen 
Jahresfrist durch ein obrigkeitlich beglaubigtes Zeugniß bei dem unterzeich- 
neten Staats-Ministerium nachgewiesen wird, daß die gedachte Erfindung im 
Großherzogthum zur Ausführung gebracht sei. 
Nachdem die desfallsige Urkunde unter dem heutigen Tage ausgefertigt 
worden, wird solches andurch zur öffentlichen Kenntniß gebracht. 
Weimar am 20. Mai 1874. 
Großherzoglich Sächsisches Staats-Ministerium, 
Departement des Aeußern und Innern. 
Für den Departements-Chef: 
Schmith. 
(/80|1 IV. Der Europäischen Lebensversicherungs= und Rentenbank zu Stuttgart 
ist die Erlaubniß zum Geschäftsbetrieb im Großherzogthum auf desfallsiges An- 
suchen widerruflich ertheilt worden. 
Es wird solches und daß die gedachte Gesellschaft 
Carl Apel und Sohn zu Weimar zu Haupt-Agenten für den I., II. 
und V Verwaltungsbezirk und 
Bruno Krug zu Eisenach (Firma Otto Schwanitz, Nachfolger) zum 
Haupt-Agenten für den III. und IV Verwaltungsbezirk des Groß- 
herzogthums 
bestellt hat, andurch zur öffentlichen Kenntniß gebracht. 
Weimar am 22. Mai 1874. 
Großberzoglich Sächsisches Staats-Ministerium. 
Departement des Aeußern und Innern. 
Für den Departements-Chef: 
Schmith. 
  
Weimar — Hof-Buchdruckerei.
	        
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