Full text: Regierungs-Blatt für das Großherzogthum Sachsen-Weimar-Eisenach auf das Jahr 1874. (58)

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amtes neben dem Bezirks-Direktor zunächst die seitherigen Schul-Ephoren weiter 
fungiren zu lassen. 
§. 81. 
Das gegenwärtige Gesetz tritt mit dem 1. Januar 1875 in Kraft. 
Urkundlich haben Wir dieses Gesetz höchsteigenhändig vollzogen und mit 
Unserem Großherzoglichen Staats-Jnsiegel versehen lassen. 
So geschehen und gegeben Weimar am 24. Juni 1874. 
Carl Alerander. 
G. Thon. Stichling. von Groß. 
Gese tz 
über das Volksschulwesen im Großher- 
zogthum Sachsen.
	        
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