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Urkundlich haben wir dieses Gesetz höchsteigenhändig vollzogen und mit
Unserm Großherzoglichen Staats-Insiegel versehen lassen.
So geschehen und gegeben Weimar am 30. Juni 1874.
Carl Alerander.
G. Thon. Stichling. von Groß.
Gese ,
die Diäten der bei Geschwornengerichten
fungirenden Beamten betreffend.
Ministerial--Bekanntmachung.
!95] Im Anschlusse an die Ministerial-Bekanntmachungen vom 4. August
1873 (Reg.-Blatt S. 155) und vom 22. September 1873 (Reg.-Blatt S.
196), werden aus Veranlassung der Bundesraths-Beschlüsse vom 12. Januar
und vom 7 März 1874 die öffentlichen Kassen im Bereiche der unter-
zeichneten Ministerial-Departements, namentlich die Großherzogliche Landes-
Kredit-Kasse, Gemeinde-, Stiftungs= und die öffentlichen Sparkassen, sowie die
Kirch-, Schul= und geistlichen Stiftungs-Kassen hierdurch angewiesen, auch die
österreichischen und ungarischen Viertelguldenstücke, wie die Münzen des Konven-
tionsfußes, welche österreichisches Gepräge tragen, nicht mehr in Zahlung
anzunehmen.
Weimar, den 26. Juni 1874.
Großherzoglich Sächsisches Staats-Ministerium,
Departement des Großherzoglichen Departement des Aeußern
Hauses und des Cufltus. und Innern.
Stichling. v. Grost.
MWeimar. — Hos= Buchdruckerei.