Full text: Regierungs-Blatt für das Großherzogthum Sachsen-Weimar-Eisenach auf das Jahr 1874. (58)

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Ministerial- Bekanntmachungen. 
([125] I. Zufolge höchster Entschließung Seiner Königlichen Hoheit, des Groß- 
herzogs, ist dem Anton Bohlke n zu Varel ein Erfindungs-Patent auf eine 
neue und eigenthümliche Wasch-Maschine nach Maßgabe der bei dem unter- 
zeichneten Staats-Ministerium niedergelegten Zeichnung und Beschreibung unter 
allen Voraussetzungen und Bedingungen, sowie mit allen Wirkungen, welche in 
der Bekanntmachung vom 3. März 1843 (Reg.-Blatt vom Jahre 1843 Seite 
13 — 16) angegeben und begründet sind, auf die Dauer von Fünf Jahren, von 
heute an gerechnet, für den Umfang des Großherzogthums ertheilt worden. 
Dieses Patent ist jedoch als erloschen zu betrachten, wenn nicht binnen 
Jahresfrist durch ein obrigkeitlich beglaubigtes Zeugniß bei dem unterzeichneten 
Staats-Ministerium nachgewiesen wird, daß die gedachte Erfindung im Groß- 
herzogthum zur Ausführung gebracht sei. 
Nachdem die desfallsige Urkunde unter dem heutigen Tage ausgefertigt 
worden, wird solches andurch zur öffentlichen Kenntniß gebracht. 
Weimar am 10. September 1874. 
Großherzoglich Sächsisches Staats-Ministerium, 
Departement des Aeußern und Innern. 
Für den Departements-Chef: 
pbr. Schomburg. 
/126| II. Nachdem die über den Ort und die Flur und über das Großher-= 
zogliche Krongut zu Ettersburg aufgestellten Kataster zur Führung dem Groß- 
herzoglichen Rechnungsamte Weimar übergeben worden sind, bringen wir 
solches hierdurch zur öffentlichen Kenntniß. 
Weimar am 14. September 1874. 
Großherzoglich Sächsisches Staats-Ministerium, 
Departement der Finanzen. 
Für den Departements-Chef: 
K. Bergfeld. 
  
Weimar. — Hof-Buchdruckerei.
	        
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