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140] III. In Abwesenheit Seiner Königlichen Hoheit, des Großherzogs, ist
zufolge höchster Entschließung Seiner Königlichen Hoheit, des Erbgroßherzogs,
die Frist zur Beibringung des Nachweises der Ausführung des dem Hugo
Nehrlich zu Frankfurt a.M. unter dem 10. Dezember 1873 für das Groß=
herzogthum ertheilten Erfindungs-Patents anf eine von dem Ingenieur Franz
Windhausen zu Braunschweig erfundene Kälte-Erzeugungs-Maschine auf ein
Jahr bis zum 10. Dezember 1875 verlängert worden.
Unter Rückbezug auf die Bekanntmachung vom 10. Dezember 1873 (Reg.
Blatt Seite 256) wird solches andurch zur öffentlichen Kenntniß gebracht.
Weimar am 23. Oktober 1874.
Großherzoglich Sächsisches Staats-Ministerinm,
Departement des Aeußern und Innern.
Für den Departements-Chef:
br. Schomburg.
141) IV. Daß über die Flur Mildenfurt ein Kataster aufgestellt und dem
Großherzoglichen Rechnungsamt Weida zur Führung übergeben worden ist,
wird hierdurch bekannt gemacht.
Weimar am 27. Oktober 1874.
Großherzoglich Sächsisches Staats-Ministerium,
Departement der Finanzen.
Für den Departements-Chef:
K. Bergfeld.
I142) V. Es wird hierdurch zur öffentlichen Kenntniß gebracht, daß in Folge
höchster Entschließung die Großherzogliche Forst-Inspektion Jena zu Tauten-
burg vom 1. Oktober d. J. an aufgehoben und deren Bezirk dem Bezirke der
Großherzoglichen Forst-Inspektion Allstedt zugewiesen worden ist.
Weimar am 30. Oktober 1874.
Großherzoglich Sächsisches Staats-Ministerium,
Departement der Finanzen.
G. Thon.
Weimar. — Hof= Buchdunderen