Full text: Regierungs-Blatt für das Großherzogthum Sachsen-Weimar-Eisenach auf das Jahr 1874. (58)

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140] III. In Abwesenheit Seiner Königlichen Hoheit, des Großherzogs, ist 
zufolge höchster Entschließung Seiner Königlichen Hoheit, des Erbgroßherzogs, 
die Frist zur Beibringung des Nachweises der Ausführung des dem Hugo 
Nehrlich zu Frankfurt a.M. unter dem 10. Dezember 1873 für das Groß= 
herzogthum ertheilten Erfindungs-Patents anf eine von dem Ingenieur Franz 
Windhausen zu Braunschweig erfundene Kälte-Erzeugungs-Maschine auf ein 
Jahr bis zum 10. Dezember 1875 verlängert worden. 
Unter Rückbezug auf die Bekanntmachung vom 10. Dezember 1873 (Reg. 
Blatt Seite 256) wird solches andurch zur öffentlichen Kenntniß gebracht. 
Weimar am 23. Oktober 1874. 
Großherzoglich Sächsisches Staats-Ministerinm, 
Departement des Aeußern und Innern. 
Für den Departements-Chef: 
br. Schomburg. 
141) IV. Daß über die Flur Mildenfurt ein Kataster aufgestellt und dem 
Großherzoglichen Rechnungsamt Weida zur Führung übergeben worden ist, 
wird hierdurch bekannt gemacht. 
Weimar am 27. Oktober 1874. 
Großherzoglich Sächsisches Staats-Ministerium, 
Departement der Finanzen. 
Für den Departements-Chef: 
K. Bergfeld. 
I142) V. Es wird hierdurch zur öffentlichen Kenntniß gebracht, daß in Folge 
höchster Entschließung die Großherzogliche Forst-Inspektion Jena zu Tauten- 
burg vom 1. Oktober d. J. an aufgehoben und deren Bezirk dem Bezirke der 
Großherzoglichen Forst-Inspektion Allstedt zugewiesen worden ist. 
Weimar am 30. Oktober 1874. 
Großherzoglich Sächsisches Staats-Ministerium, 
Departement der Finanzen. 
G. Thon. 
Weimar. — Hof= Buchdunderen
	        
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