Full text: Regierungs-Blatt für das Großherzogthum Sachsen-Weimar-Eisenach auf das Jahr 1874. (58)

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Beschreibung 
der Weimarischen Banknoten à 100 Mark Deutsche Reichswährung. 
Grösse der Banknote: 103 Millimeter hoch, 172 Millimeter breit. 
Papier: Das zur Herstellung der Banknote verwendete Haufpapier ist von 
weißer Farbe und mit dem hellwirkenden Wasserzeichen 
nnen 4 
Vorderseite: Auf den Banknoten befindet sich folgender Schrifttext: 
Weimarische Bank. 
Ein Hundert Mark 
Deutsche Reichswährung 
versehen. 
zahlt gegen diese Banknote 
die Weimarische Bank. 
Weimar, den 1. Januar 1874. 
Weimarische Bank. 
Der Regierungs-Kommissar. Die Direction. 
Rathgen. Hache. Pleissner. 
(Facsimile.) (Facsimilc.) (Facsimilc.) 
Wer diese Banknote nachmacht oder verfälscht, oder dergleichen nachgemachte oder verfälschte Bank- 
noten in den Verkehr bringt, wird nach Maßgabe der Strafgesetze bestraft. — Der Bankgesellschaft 
ist die Einziehung der Banknoten gestattet, wenn die Großherzogl. Staatsregierung die diesfall- 
sigen Gründe für genügend erachtet. In einem solchen Falle muß sie unter Bestimmung einer 
ausschließlichen Frist von mindestens Einem Jahre mittelst öffentlicher Bekanntmachung (§. 69 des 
Bankstatuts), welche in angemessenen Zwischenräumen dreimal zu wiederholen ist, die Noten ein- 
rufen. Die nicht zur bestimmten geit eingelieferten Banknoten sind in den Händen des 
Inhabers annullirt. 
65“
	        
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