463
Die Weihnachtsferien beginnen am 23. Dezember, so daß am 22. Dezember
die Schule geschlossen wird, und dauern bis zum 2. Januar einschließlich.
Die Osterferien fangen an mit dem Sonnabende vor Palmarum, so daß
am Freitage die Schule geschlossen wird, und dauern bis zum Mittwoch nach
Ostern einschließlich.
Die Pfingstferien nehmen ihren Aufang mit Sonnabend vor dem Feste,
so daß der Schulschluß am Freitage erfolgt und endigen mit dem Mittwoch
nach dem Feste, so daß am Donnerstage der Unterricht wieder beginnt.
3) Außer der Ferienzeit sind die folgenden kirchlichen Feier= und Fest-
tage für die Kinder in christlichen Schulen schulfrei:
a) in evangelischen Schulen:
der Himmelfahrts-Tag und der ausgeschriebene Bußtag;
b) in katholischen Schulen:
der heilige Dreikönig-Tag (6. Januar), Mariä Lichtmeß (2. Februar), Mariä
Verkündigung (25. März), der Markus-Tag (25. April), Christi Himmelfahrt
und ein Bettag in der Himmelfahrts-Woche, Frohnleichnams-Tag (Donnerstag
nach Trinitatis), Peter= und Pauls-Tag (29. Juni), Mariä Himmelfahrt
(15. August), Allerheiligen (1. November), Allerseelen (2. November) und die
in den einzelnen Pfarreien kirchlich gefeierten Patrocinien.
Besuchen katholische Kinder evangelische Schulen, so sind die eben ge-
nannten Tage, oder einige derselben, nur auf besonderes Verlangen der Eltern
oder Erzieher freizugeben.
Den Israeliten ind christlichen Schulen sind (jedoch nur auf besonderes
Verlangen der Eltern oder Erzieher)
der Sabbath,
die zwei Neujahrstage,
das Versöhnungsfest,
die zwei ersten und letzten Tage des Laubhüttenfestes,
das Purimfest (1 Tag),
der Chanukka-Tag,
die beiden ersten und letzten Tage des Passahfestes,
zwei Tage des Wochenfestes und der Gedächtnißtag der Zerstörung Je-
rusalems
freizugeben.