Full text: Regierungs-Blatt für das Großherzogthum Sachsen-Weimar-Eisenach auf das Jahr 1874. (58)

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Urkundlich unter Unserer Höchsteigenhändigen Unterschrift und beigedrucktem 
Königlichen Insiegel. 
Gegeben Berlin am 27. März 1872. 
G acz Wilhelm. 
ggez. Graf von Itzenplitz. 
Konzessions-Urkunde, 
betreffend den Bau und Betrieb einer 
Eisenbahn von Naumburg an der Saale 
nach Artern durch die Unstrut-Eisen- 
bahn-Gesellschaft. 
Statut 
der 
Unstrut-Eisenbahn-Gesellschaft. 
A. Allgemeine Bestimmungen, Mame und BZweck der Gesellschaft. 
§. 1. 
Unter der Benennung: 
Unstrut-Eisenbahn-Gesellschaft 
wird eine Aktien-Gesellschaft errichtet, welche den Bau, die vollständige Aus- 
rüstung und den Betrieb einer Eisenbahn von Naumburg über Freiburg, 
Laucha, Nebra nach Artern zum Zwecke hat. 
Art der Benutzung. 
8. 2. 
Die Gesellschaft wird die Trausporte auf der Bahn durch Dampf-Wagen 
anf eigene Rechnung betreiben, auch — soweit sie es ihrem Interesse gemäß 
findet oder gesetzlich dazu verpflichtet ist — Anderen die Benutzung der Bahn 
zu Personen= und Güter-Transporten gegen Entrichtung eines bestimmten Bahn- 
geldes gestatten. 
1874. 8
	        
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