Full text: Regierungs-Blatt für das Großherzogthum Sachsen-Weimar-Eisenach auf das Jahr 1874. (58)

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Reserve-Fonds. 
S. 6. 
Mit der Eröffnung des Betriebes wird zunächst ein Reserve-Fonds gebil- 
det. Derselbe ist bestimmt zur Deckung der durch außergewöhnliche Elementar- 
Ereignisse und größere Unglücksfälle hervorgerufenen außerordentlichen Ausgaben 
und der Kosten für die Vermehrung der Betriebsmittel, welche nach Ablauf 
des ersten Betriebsjahres nothwendig befunden wird, sowie mit Genehmigung 
des Ministers für Handel, Gewerbe und öffentliche Arbeiten, auch der Kosten 
nachträglich für erforderlich oder zweckmäßig erachteter Ergänzungsbauten. Die 
seem Reservefonds werden überwiesen. 
a) der Betrag derjenigen Zinsen und Dividenden, die nicht rechtzeitig er- 
hoben und deshalb (§. 24) zu Gunsten der Gesellschaft verfallen sind; 
b) ein jährlicher Zuschuß aus den Betriebs-Einnahmen, der von dem Auf- 
sichtsrathe nach Anhörung der Direktion nach Bedürfniß festgesetzt wird, 
aber nicht weniger als ein zwanzigstel Prozent des Bau-Kapitals der 
Gesellschaft betragen soll; 
der nach vollständigem Ausbau und vollständiger Ausrüstung der Bahn 
verbleibende Rest des Gesellschafts-Kapitals, eventuell ein von dem Ge- 
sellschafts-Kapital zu reservirender Betrag von Zwanzigtausend Thalern; 
die Zinsen des Reserve-Fonds selbst. 
Hat der Reserve-Fonds die Summe von 30,000 Thalern (in Wor- 
ten: Dreißigtausend Thalern) erreicht, so braucht er nur auf dieser Höhe 
erhalten zu werden, und erfolgen Zuschüsse zu demselben nur dann, wenn 
eine Verminderung eingetreten ist. 
So lange der Reserve-Fonds in voller Höhe vorhanden ist, fließen die 
nicht erhobenen Zinsen und Dividenden, sowie die Zinsen des Reserve-Fonds 
selbst in die Betriebskasse. 
S 
S 
Ernenerungs-Fonds. 
8. 7. 
Ferner wird mit Eröffnung des Betriebes noch ein Erneuerungsfonds ge— 
bildet, welcher bestimmt ist zur Bestreitung der Kosten der Erneuerung von 
Schienen, Schwellen und der kleinen Eisentheile der Oberbaue der Eisenbahn 
mit Einschluß der Weichen, sowie der Erneuerung der Lokomotiven nebst Ten— 
dern und der Wagen aller Art. 
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