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Reichs einzuziehen, daß sie den dazu bestimmten Sammelstellen — der Reichs-Hauptkasse
und den Ober-Postkassen, in Preußen: der General-Staatskasse und den Regierungs-
beziehungsweise Bezirks-Hauptkassen, in den übrigen Bundesstaaten: der Landes-Zentral-
kafe — zugeführt werden.
Die Sammelstellen haben die Münzen, sobald sich ein angemessener Betrag angesam-
melt hat, kassenmäßig verpackt und bezeichnet dem Münz-Metall-Depot des Reichs bei der
Königlich preußischen Münzstätte zu Berlin gegen Anerkenntniß einzusenden und den
Werth des Anerkenntnisses der do. t in Aufrechnung zu bringen.
Die vorstehenden Bestimmungen finden auf deutsche Landesmünzen so lange Anwen-
dung, als dieselben noch nicht außer Kurs gesetzt sind.
IV. Postsendungen, welche in Ausführung gegenwärtiger Bestimmungen zwischen
Landesbehörden und Landeskassen einerseits und dem Reichs-Münz-Metall-Depot an-
dererseits erfolgen, sind als Reichsdienstsachen portofrei zu befördern.
Berlin, den 9. Mai 1876.
Der Reichskanzler.
Im Auftrag:
Eck.
wird auch hierdurch zu öffentlicher Kenntniß gebracht, mit der Aufforderung
an die betheiligten Großherzoglichen Behörden und Beamten, die Bestimmun-
gen dieser Bekanntmachung ihrerseits genau zu befolgen, und mit dem Hin-
zufügen, daß die unter III. der Bekanntmachung bestimmte „Landes-Central-
kasse“ für das Großherzogthum die Großherzoglich Sächsische Haupt-Staatskasse
ist und daß an dieselbe auch die unter I. 3 der Bekanntmachung erwähnten
Münzstücke, deren Unechtheit zweifelhaft erscheint, zur Abgabe an das Münz-
Metall-Depot des Reichs von den Großherzoglichen Kassestellen einzusenden sind.
Weimar am 22. Mai 1876.
Großherzoglich Sächsisches Staats-Ministerium.
G. Thon.
69] III. Von der Versicherungs-Gesellschaft Iduna zu Halle ist an die Stelle
des bisherigen Haupt-Agenten Töpfer sun. R. Eisentraut zu Weimar als
Haupt-Agent für das Großherzogthum bestellt worden.
Unter Bezugnahme auf die Bekanntmachung vom 20. März d. J. (Reg.-
Blatt Nr. 9) wird dies hierdurch zur öffentlichen Kenntniß gebracht.
Weimar am 26. Mai 1876.
Großherzoglich Sächsisches Staats-Ministerium,
Departement des Aeußern und Innern.
Für den Departements-Chef:
br. Flemming.