Regierungs-Blatt
Großherzogthum
Sachsen-Weimar-Eise nach.
Nummer 21. Weimar 25. Jali 1876.
Ministerial-Bekanntmachungen.
[861 I. Unter Bezugnahme auf Ziffer III der Bekanntmachung des unter-
zeichneten Staats-Ministeriums vom 16. Mai d. J. in Nr. 16 des Regie-
rungs-Blatts, die Neuwahlen von Landtags-Abgeordneten für den nächsten
XXI. ordentlichen Landtag des Großherzogthums betreffend, wird hierdurch
zur öffentlichen Kenntniß gebracht, daß zur Leitung der nach §. 2 des Ge-
setzes vom 6. April 1852 zu wählenden Abgeordneten nachstehende Personen
zu Wahl-Kommissaren ernannt worden sind:
I. für die Wahl der begüterten ehemaligen Reichsritterschaft
der Großherzogliche Bezirks-Direktor Schmith zu Dermbach;
II. für die Wahlen der Besitzer eines inländischen Grundeigenthums von
wenigstens Dreitausend Mark jährlicher Rente
der Großherzogliche Kreisgerichtsrath Waitz zu Weimar;
für die Wahlen derjenigen Staatsangehörigen, welche aus anderen
Quellen als dem Grundbesitz ein jährliches Einkommen von mindestens
Dreitausend Mark versteuern,
im I. Verwaltungsbezirk der Großherzogliche Kreisgerichtsrath Waitz
zu Weimar,
im II. Verwaltungsbezirk der Fabrikant Kreiter zu Apolda,
im III. Verwaltungsbezirk der Großherzogliche Appellationsgerichtsrath
Jungherr zu Eisenach,
1876. 23
III.
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