Full text: Regierungs-Blatt für das Großherzogthum Sachsen-Weimar-Eisenach auf das Jahr 1876. (60)

Regierungs-Blatt 
Großherzogthum 
Sachsen-Weimar-Eise nach. 
Nummer 21. Weimar 25. Jali 1876. 
  
Ministerial-Bekanntmachungen. 
[861 I. Unter Bezugnahme auf Ziffer III der Bekanntmachung des unter- 
zeichneten Staats-Ministeriums vom 16. Mai d. J. in Nr. 16 des Regie- 
rungs-Blatts, die Neuwahlen von Landtags-Abgeordneten für den nächsten 
XXI. ordentlichen Landtag des Großherzogthums betreffend, wird hierdurch 
zur öffentlichen Kenntniß gebracht, daß zur Leitung der nach §. 2 des Ge- 
setzes vom 6. April 1852 zu wählenden Abgeordneten nachstehende Personen 
zu Wahl-Kommissaren ernannt worden sind: 
I. für die Wahl der begüterten ehemaligen Reichsritterschaft 
der Großherzogliche Bezirks-Direktor Schmith zu Dermbach; 
II. für die Wahlen der Besitzer eines inländischen Grundeigenthums von 
wenigstens Dreitausend Mark jährlicher Rente 
der Großherzogliche Kreisgerichtsrath Waitz zu Weimar; 
für die Wahlen derjenigen Staatsangehörigen, welche aus anderen 
Quellen als dem Grundbesitz ein jährliches Einkommen von mindestens 
Dreitausend Mark versteuern, 
im I. Verwaltungsbezirk der Großherzogliche Kreisgerichtsrath Waitz 
zu Weimar, 
im II. Verwaltungsbezirk der Fabrikant Kreiter zu Apolda, 
im III. Verwaltungsbezirk der Großherzogliche Appellationsgerichtsrath 
Jungherr zu Eisenach, 
1876. 23 
III. 
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