Full text: Regierungs-Blatt für das Großherzogthum Sachsen-Weimar-Eisenach auf das Jahr 1876. (60)

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im IV. Verwaltungsbezirk der Großherzogliche Justizamtmann Hoh- 
mann zu Dermbach, 
im V. Verwaltungsbezirk der Großherzogliche Justizamtmann Schenk 
zu Neustadt a./O. 
Weimar am 30. Juni 1876. 
Großherzoglich Sächsisches Staats-Ministerium, 
Departement des Aeußern und Innern. 
v. Groß. 
(/87) II. Im Anschlusse an die Ministerial-Bekanntmachungen vom 6. Juli 1871 
(S. 128 des Reg.-Blatts) und vom 27. Dezember v. J. (S. 555 des Reg.= 
Blatts) bringen wir hierdurch weiter zur öffentlichen Kenntniß, daß als Stell- 
vertreter des von dem unterzeichneten Staats-Ministerium zur Ausübung der 
von dem Großherzogthum unmittelbar übernommenen Funktionen des Land- 
armenverbandes ernannten Kommissars, des Großherzoglichen Regierungs- 
raths Genast, 
der Großherzogliche Regierungsrath von Thüna hier 
von heute ab ernannt worden ist, dergestalt, daß dem Großherzoglichen Mi- 
nisterial-Sekretär Aulhorn auch ferner die Sekretariatsgeschäfte für die ge- 
dachte Kommission zugleich mit der aushülfsweisen Stellvertretung für den 
Kommissar übertragen bleiben. 
Weimar am 18. Juli 1876. 
Großherzoglich Sächsisches Staats-Ministerium, 
Departement des Aeußern und Innern. 
v. Groß. 
  
Weimar. — Hos--Buchdruderei.
	        
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