Full text: Regierungs-Blatt für das Großherzogthum Sachsen-Weimar-Eisenach auf das Jahr 1876. (60)

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als es hauptsächlich darauf ankommt, starke Zugpferde auszuwählen. Die ab- 
genommenen Pferde werden in ein National nach Anlage C. eingetragen. 
Anlage E. enthält die Bestimmungen über Beschaffenheit der qu. Fahr- 
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ww und Peichirrs- sowie über das zu einem Gespann erforderliche Zubehbr. 
Nach Anlage F. ist die Taxverhandlung aufzunehmen. 
§. 33. 
Das General- Kommando hat schon im Frieden Vorsorge zu treffen, daß 
zum Zeitpunkt der förmlichen Abnahme der ausgehobenen Pferde von den Trup- 
pen zu stellende Transport-Kommandos in den Aushebungsorten eintreffen. 
Soweit diese Kommandos von den Truppen nicht in hinreichender Zahl gege- 
ben werden können, hat das General-Kommando schon im Frieden die Ein- 
berufung von Mannschaften des Beurlanbtenstandes oder der Ersatzreserve 
I. Klasse vorzusehen. Nöthigen Falls ist der Militair -Kommissar ermächtigt, 
Koppelführer zu miethen, und hat er hierzu die Mitwirkung der betreffenden 
Bezirks-Direktoren rechtzeitig in Anspruch zu nehmen. Die Zahl der Traus- 
port-Mannschaften ist danach zu berechnen, daß auf 1 Mann etwa 3 Pferde 
kommen. 
Der Militair-Kommissar hat die Pferde den Transportführern ordnungs- 
mäßig zu überweisen, und werden vom Zeitpunkt der förmlichen Abnahme an 
die Pferde militairischerseits verpflegt. 
Nach Maßgabe der bereits im Frieden aufgestellten Marsch= und Fahr- 
Tableaus werden die Pferde nach den Mobilmachungs-Orten der Truppen trans- 
portirt. 
Die gemietheten Koppelführer erhalten während ihrer Dienste, sowie auf 
dem Rückmarsch nach der Heimath die ortsüblichen Löhne, sowie freies Quar- 
tier und Verpflegung nach den darüber bestehenden Bestimmungen auf Kosten 
des Militair-Fonds. 
Das General-Kommando hat ferner sicher zu stellen, daß die Transport- 
führer rechtzeitig die erforderlichen Marsch-Routen, Eisenbahn-Regquisitions= 
Scheine, sowie Blanquets zu Quartier-Bescheinigungen und Quittungen über 
Natural-Verpflegung, Vorspann und Fourage, letztere nach dem für alle 
Gattungen der Pferde gleichen Rationssatz von 5000 Gramm Hafer, 1500 
Gramm Heu und 1750 Gramm Stroh pro Tag, erhalten.
	        
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